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Ist bei den beschriebenen Druckbehältern mit lösemittelhaltiger Reinigungsflüssigkeit eine Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung erforderlich?

Die Druckbehälter sind Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräte-Richtlinie). Unter Berücksichtigung der Fluidgruppe 2 sind diese Druckgeräte nach Diagramm 4 Anhang II der Richtlinie 2014/68/EU zu bewerten. (Art. 4 Abs. 1 a) ii zweiter Spiegelstrich). Unterstellt wird hierbei, dass keine Stoffeigenschaften nach Art. 13 Abs. 1a) der Richtlinie 2014/68/EU zu berücksichtigen ...

Stand: 07.03.2017

Dialog: 28729

Muss eine wiederkehrende Prüfung von Aufladelöschern und CO2-Löschern in einer Prüfhistorie (Kataster, Datenbank o. ä.) vorgehalten werden?

Unter § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- ist zur Aufzeichnungspflicht folgendes nachzulesen: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2 ...

Stand: 08.09.2015

Dialog: 24711

Ab wann beginnt nun die neue Prüffrist Druckbehälter zu zählen?

Nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung u.a. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und festzulegen.Dabei sind auch die Anforderungen des § 14 Abs. 5 BetrSichV zu berücksichtigen, wonach z. B gilt, dass die Frist für die nächste Wiederkehrende Prüfung mit dem Fälligkeitstermin der letzten Prüfung ...

Stand: 09.05.2022

Dialog: 43671

Wie müssen sog. Kryobehälter zum Umfüllen von tiefkalt verflüssigten Gasen geprüft werden?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde geändert und mit Stand 30.04.2019 veröffentlicht. Darin wurde insbesondere der Anhang 2 Abschnitt 4 (Druckanlagen) neu strukturiert und überarbeitet.Für die Cryo- Behälter gelten folgende Anforderungen:Die Prüfanforderungen sind in Tabelle 12 Nummer 7.15 zusammengefasst. Die Prüfzuständigkeit ergibt sich aus Nr. 6 Tabelle 4. Bei einem Produkt ...

Stand: 18.11.2021

Dialog: 42754

Wer darf nach der Betriebssicherheitsverordnung die Prüfung an einem Kompressor (überwachungsbedürftige Anlage) durchführen?

Abschnitt 4 Nr. 6 BetrSichV ist zu den Prüfzuständigkeiten folgendes nachzulesen:"Die Prüfungen nach Nummer 4 und 5 sind von einer zugelassenen Überwachungsstelle durchzuführen. Abweichend von Satz 1 können die Prüfungen von zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt werden, wenn dies in Tabelle 2 bis 11 oder in Nummer 7 Tabelle 12 vorgesehen ist. Setzt sich eine Druckanlage ausschließlich ...

Stand: 18.02.2021

Dialog: 24007

Welche Prüffristen für Druckminderer an Schweißgeräten können derzeit als Stand der Technik angesehen werden?

Beim Druckminderer handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). D.h. der Arbeitgeber hat Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festzulegen und geeignete Personen mit der Prüfung zu beauftragen. Feste Vorgaben für Prüffristen gibt es hier nicht. Auch im technischen Regelwerk finden sich keine konkreten Zeitvorgaben. Die Fristen ...

Stand: 08.12.2023

Dialog: 4373

In welchen Prüfzyklen und in welchem Prüfumfang ist der Druckluftkessel einer Druckluftanlage zu prüfen?

Die wiederkehrende Prüfung von Druckanlagen ist im § 16 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt, zudem ist insbesondere § 3 Abs. 6 zu beachten. Dementsprechend hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 und 16 zu ermitteln und festzulegen, soweit diese ...

Stand: 08.04.2022

Dialog: 43234