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Rechercheergebnisse

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Wie kann ein nachgeschalteter Anwender sicherstellen, dass Hersteller/Importeure rechtzeitig für die Registrierung sorgen?

Sie sollten Ihre Lieferanten (Hersteller/Importeure) direkt auf das Thema ansprechen, denn nur von diesen können Sie die gewünschte Zusage erhalten. Wenn es sich um großvolumige Rohstoffe handelt, können Sie weitgehend sicher sein, dass der Hersteller/Importeur seine Verpflichtungen unter REACH kennt und auch erfüllen wird. Für kleinere Stoffmengen kann im Einzelfall nicht vorhergesagt werden, ob ...

Stand: 14.07.2016

Dialog: 4851

Muss der Anlagenhersteller die in der Anlage produzierten Stoffe registrieren oder der Käufer der Anlage?

bei der Behörde einzureichen. Nach dem OSOR-Prinzip (= "one substance, one registration") besteht allerdings die grundsätzliche Pflicht, dass große, mittlere und kleine Hersteller den gleichen Stoff gemeinsam anmelden. Ihre Kunden sollten daher die in Rede stehenden Stoffe (Cl2, ClO2 und O3) unter REACH zuerst einmal vorregistrieren lassen. Vorregistrierungen, genauer gesagt nachträgliche Vorregistrierungen ...

Stand: 05.08.2016

Dialog: 5629

Was ist, wenn man mit einem Produkt erst auf Grund erhöhter Absatzzahlen plötzlich unter die REACH-Verordnung fällt?

die Mengenschwellen überschritten sind) muss registrieren. Der nachgeschaltete Anwender hat nicht die Möglichkeit zu registrieren. Sollte erst nach Ablauf der Vorregistrierungsfrist die Mengenschwelle von 1 t/a überschritten werden, gibt es die Möglichkeit, den Stoff nachträglich vorzuregistrieren (Art. 28 Abs. 6). Diese nachträgliche Vorregistrierung muss spätestens 6 Monate nach Überschreiten der Mengenschwelle ...

Stand: 22.06.2016

Dialog: 4827

Welche Schritte müssen im Rahmen von REACH unternommen werden, um Reineisen (Reinheit >99 %) importieren zu können ?

genannt.Da es für Eisen bereits mehr als 500 Registranten gibt (welche sich die Kosten für die Stoffdaten teilen), sollte der Datenzugang (Punkt 3) nicht übermäßig teuer sein. Die Registrierungsgebühr bei der ECHA (Punkt 6) richtet sich nach der zu registrierenden Stoffmenge und der eigenen Unternehmensgröße. ...

Stand: 13.11.2020

Dialog: 43334

Fragen zu einer Chemikalie nach Anhang XIV der REACH-Verordnung.

auch eines zulassungspflichtigen Stoffes nichts im Wege. Sollte der Stoff z. B. Bestandteil von Testkits zur Abgabe an Dritte werden, müssen diese als nachgeschaltete Anwender ebenfalls eine Erklärung über die Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen aus Anhang XIV der REACH-Verordnung abgeben. Dabei können sie sich vermutlich ebenfalls auf die hier besprochene Ausnahme berufen. Die Dokumentation ...

Stand: 18.06.2021

Dialog: 43548

Wann fallen bei einer gemeinsamen Registrierung für die einzelnen Hersteller die Kosten an?

an. Um Doppelarbeit zu vermeiden, auch doppelte Tierversuche, werden alle Hersteller und Importeure eines Stoffes in ein "SIEF" = Substance Information Exchange Forum zusammengeführt. Diese sollten dann in einem Konsortium die Registrierung durchführen. Opt out Kriterien, um am Konsortium nicht teilzunehmen sind gegeben, siehe Artikel 11, Absatz 3. Fehlende Studien und die Kosten für die Bewertung ...

Stand: 23.06.2016

Dialog: 4864