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Rechercheergebnisse

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In welchen Zeitabständen nach der Erstuntersuchung muss die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens den Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen angeboten werden?

für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" werden unter Ziffer 3 die Fristen für Angebotsuntersuchungen geregelt.Arbeitsmedizinische Vorsorge muss vom Arbeitgeber angeboten werden, wenn wesentliche Anteile der beruflichen Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz ausgeführt werden.Die Erstvorsorge muss innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit, die zweite Vorsorge spätestens nach 12 ...

Stand: 17.03.2025

Dialog: 13932

Ab wieviel Stunden Bildschirmtätigkeit sollte eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden?

ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;" Weitere Informationen finden sich in der DGUV Information 240-370 (bisher: BGI/GUV-I 504-37) "Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 37Bildschirmarbeitsplätze“. Diese befindet sich zur Zeit noch in der Überarbeitung. ...

Stand: 26.06.2019

Dialog: 42757

Darf eine Auszubildende selbständig arbeitsmedizinische Seh- und Hörteste bei Kunden durchführen?

dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 37Bildschirmarbeitsplätze“ durchzuführen. Die Durchführung eines Sehtestes kann auch durch andere fachkundige Personen erfolgen." Nach unserer Auffassung bedeutet das, dass sehr wohl eine andere Person als der/die Betriebsarzt/-ärztin nach entsprechender Einweisung bzw. Einarbeitung beonders zugewiesene Aufgaben durchführen ...

Stand: 19.04.2015

Dialog: 23648

Ist bei Kassenbildschirmen, die unter den Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung fallen, eine arbeitsmedizinische Vorsorge (nach G 37) erforderlich?

In der DGUV Information 208-002 "Sitz-Kassenarbeitsplätze (BGHW-Kompakt, Merkblatt 86)" ist hierzu folgendes nachzulesen:"Untersuchung der Augen und des SehvermögensDas Arbeiten mit dem Bildschirmgerät stellt - wegen der häufigen Blickwechsel zwischen Bildschirm, Tastatur und der zu erfassenden Vorlage - hohe Anforderungen an das Sehvermögen. Nach längerer Arbeit mit dem Bildschirm können Ermüdung ...

Stand: 18.03.2021

Dialog: 43071

Innerhalb welcher Frist müssen wir Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern eine erneute Angebotsvorsorge anbieten?

In § 5 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung, weiter regelm ...

Stand: 10.09.2019

Dialog: 42835

Nach welchen Vorschriften müssen Küchenmitarbeiter arbeitsmedizinisch 'betreut' werden und in welchen Abständen? Handelt es sich um eine Angebotsvorsorge?

oder mit Gefahrstoffen vorliegen. Angebotsvorsorge ist für Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen vorgesehen.Die Entscheidung muss der Arbeitgeber stets im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mit Unterstützung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit treffen. Eine abschließende Übersicht für Küchenpersonal liegt uns nicht vor.Auf die DGUV-Regel 110-003 - Branche Küchenbetriebe weisen wir hin. ...

Stand: 19.06.2019

Dialog: 12458

Müssen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz auch dann durchgeführt werden, wenn Maßnahmen nach ArbMedVV oder berufsgenossenschaftlichen Vorschriften erfolgen?

- und Nachuntersuchungen nach dem JArbSchG sind im § 37 JArbSchG beschrieben. Danach haben sie sich "auf den Gesundheits- und Entwicklungsstand und die körperliche Beschaffenheit, die Nachuntersuchungen außerdem auf die Auswirkungen der Beschäftigung auf Gesundheit und Entwicklung des Jugendlichen" zu erstrecken. Diese sehr allgemeinen Vorgaben werden in der Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV ...

Stand: 27.04.2017

Dialog: 29158

Muss jede durchgeführte Vorsorgeuntersuchung bei den Beschäftigten in der Vorsorgerkartei dokumentiert sein?

:"Das ärztliche Berufsrecht sieht für ärztliche Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren vor. Bei Tätigkeiten, bei denen nach längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen auftreten können, reicht diese Aufbewahrungszeit nicht aus. Dies gilt insbesondere für ärztliche Unterlagen zu Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (K1 und K2), für die Artikel 15 der Richtlinie 2004/37/EG ...

Stand: 08.09.2020

Dialog: 43279

Müssen Staplerfahrer gemäß der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung untersucht werden? Gibt es Grenzwerte für Vibrationen?

Fahrbahnen (z. B. auf ebenen Fahrbahnen in Fabrikhallen) sind entsprechende Vorsorgeuntersuchungen nicht erforderlich (s. S. 37 der BGI/GUV-I 504-46).    ...

Stand: 21.03.2014

Dialog: 18000