Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Fällt die vom Arbeitgeber angeordnete Teilnahme an einer Kundgebung unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?

Alle Arbeitnehmer in einem Betrieb bzw. am Ort der Tätigkeit sind automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Näheres regelt sich nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches, Siebtes Buch (SGB VII) "Gesetzliche Unfallversicherung".Wird ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber zu einer dienstlichen Veranstaltung (Kundgebung) geschickt, so handelt er im Interesse des Betriebes und ...

Stand: 18.12.2023

Dialog: 8242

Bin ich als Geringverdiener unfallversichert?

Der Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung wird unabhängig von der Höhe des Einkommens gewährt. Daher besteht auch für Geringverdiener Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (siehe auch Seite "Versicherte Personen" der DGUV).Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (auch in Folge eines Arbeitsunfalles) entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer ...

Stand: 18.12.2019

Dialog: 6469

Handelt es sich um einen Wegeunfall, wenn der Unfall auf dem Weg zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrages passiert??

sieht es bei Arbeitslosen aus, die sich auf Grund einer Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit bei möglichen Arbeitgebern vorstellen. Diese stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung."Da es sich hier um eine versicherungsrechtliche Fragestellung handelt, zu der KomNet keine weitere Beratung anbietet, regen wir an, den zuständigen Unfallversicherungsträger direkt anzusprechen. ...

Stand: 18.12.2019

Dialog: 14548

Wann besteht für öffentliche Arbeiten Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung?

oder kommunaler Mandatsträger: Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich. Weil sie im Interesse der Allgemeinheit tätig werden, genießen sie wie Arbeitnehmer den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag der Schule, einer Körperschaft oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgt, unentgeltlich ...

Stand: 18.12.2021

Dialog: 16115

Ist eine Praktikantin, die nicht mehr zur Schule geht und ein freiwilliges Praktikum machen möchte, über die BG versichert?

Ein Praktikum dient der Aneignung von praktischen Kenntnissen und Erfahrungen in einem Betrieb zur Vervollständigung der Gesamtausbildung im Beruf. Die Bau-BG hat in Bezug auf den Versicherungsschutz von Praktikanten folgendes veröffentlicht: "Ein Praktikant genießt immer den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - allerdings bei unterschiedlichen Trägern. Denn Praktikum ist nicht gleich ...

Stand: 17.11.2014

Dialog: 22272

Wenn man als Privatperson zu einem Autounfall im öffentlichen Straßenverkehr als Ersthelfer hinzukommt und dabei einen eigenen Unfall hätte, im Rahmen der Ersthelfertätigkeit, wäre dies dann auch ein Unfall, der von den Unfallkassen bezahlt wird?

oder zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen persönlich einsetzen, zum Beispiel:beim Versuch, einen Einbrecher festzuhaltenvon einer öffentlich-rechtlichen Institution zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden, beispielsweise von einem Polizeibeamten.Was leisten wir?Wer bei einer Hilfeleistung verunglückt, ist über die gesetzliche Unfallversicherung umfassend abgesichert. Ist ein Unfall ...

Stand: 15.11.2023

Dialog: 43850

Wenn sich in Kindertageseinrichtungen ein Kind verletzt, muss dann ein Eintrag im Verbandbuch erfolgen?

sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen hat. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind. Nach § 3 DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer ...

Stand: 13.07.2015

Dialog: 24285

Muss ein privater Bauherr Helfer auf der Baustelle bei der Bau BG versichern?

für Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses (gegen Entgelt) für Sie tätig werden. Das gilt auch für „Mini-Jobber“. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber auch Personen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt, die wie Beschäftigte/Arbeitnehmer (ohne Entgelt) tätig werden. Hierzu gehören auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Freunde, Nachbarn und Kollegen ...

Stand: 27.02.2025

Dialog: 14184