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Wer erhält das Protokoll der ASA-Sitzung? Wer kann Einsicht in das Protokoll nehmen?

Rechtlich ist der Arbeitsschutzausschuss im § 11 ASiG verankert. Zu der Frage, wer außer den Teilnehmern alles Einsicht in das Protokoll nehmen darf, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Aus der Sicht des Arbeitsschutzes spricht grundsätzlich nichts dagegen, die Protokolle zu veröffentlichen. Je nach behandeltem Thema (z.B. bei Unfalluntersuchungen) könnte es allerdings datenschutzrechtliche ...

Stand: 30.05.2022

Dialog: 29403

Gibt es eine Aufbewahrungsfrist für Arbeitsschutzausschuss-Protokolle?

Das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG verpflichtet zunächst nicht, Sitzungsprotokolle zu erstellen. Auch die LASI-Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes( LV 64), sehen ebenfalls keine Pflicht zur Erstellung eines Protokolls vor. § 11 ASiG fordert die quartalsmäßige Tagung der Arbeitschutzausschusssitzung, jedoch nicht, ob und wie lange die Aufzeichnungen dieser Sitzungsprotokolle ...

Stand: 05.09.2020

Dialog: 11259

Wie muss eine konforme Dokumentation einer Unterweisung aussehen (Protokoll, Teilnehmerliste und Handout)?

Spezielle Anforderungen sind uns nicht bekannt.In der DGUV Regel 100-001 finden Sie unter dem Punkt 2.3.1 auf Seite 27 ein Muster für die Dokumentation der Unterweisung. Dieses können Sie genauso nehmen wie eigene Vorlagen.In der DGUV Regel 100-001 ist zur Dokumentation nachzulesen:"Die Unterweisung muss dokumentiert werden, damit der Unternehmer den Nachweis führen kann, dass er seiner Unterweisu ...

Stand: 13.03.2025

Dialog: 42943

Darf der Geschäftsführer einen Stellvertreter bestimmen, der die Protokolle von Sicherheitsbegehungen entgegennimmt?

Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s. ...

Stand: 19.09.2019

Dialog: 6590

Wenn der Arbeitgeber zu einer Arbeitssicherheitsausschusssitzung eingeladen hat und ein oder beide Betriebsratsmitglieder verhindert sind, kann dann die Sitzung trotzdem stattfinden?

ist. Zu empfehlen ist, dass sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung gibt und die Sitzungsergebnisse protokolliert. In der Geschäftsordnung sollte auch geregelt werden, wie zu verfahren ist, wenn Teilnehmer verhindert sind bzw. nicht teilnehmen. Auch wenn der Betriebsrat nicht an der Sitzung des Arbeitsschutzausschusses teilnimmt, hat der Arbeitgeber ihm gemäß § 89 Abs.5 BetrVG das Protokoll ...

Stand: 05.09.2024

Dialog: 42440

Gibt es eine rechtliche Handhabe den Betriebsrat zur effektiven Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses zu bewegen?

ist. Zu empfehlen ist, dass sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung gibt und die Sitzungsergebnisse protokolliert. In der Geschäftsordnung sollte auch geregelt werden, wie zu verfahren ist, wenn Teilnehmer verhindert sind bzw. nicht teilnehmen. Auch wenn der Betriebsrat nicht an der Sitzung des Arbeitsschutzausschusses teilnimmt, hat der Arbeitgeber ihm gemäß § 89 Abs.5 BetrVG das Protokoll ...

Stand: 04.01.2021

Dialog: 28212