Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Benötigen wir für den Austausch einer Lüftungsanlage einen Sigeko?

Grundsätzlich gilt die Baustellenverordnung (BaustellV) nur dann, wenn ein Bauvorhaben im Sinne der BaustellV ausgeführt wird. Dies ist dann der Fall, wenn eine oder mehrere bauliche Anlagen errichtet, geändert oder abgebrochen werden.Da es sich hier aufgrund ihrer Beschreibung in Verbindung mit o. g. Legaldefinition um kein Bauvorhaben im Sinne der BaustellV handelt und die daraus resultierende V ...

Stand: 07.01.2020

Dialog: 42987

Muss ein Staplerfahrer, der eine Person mit einem zugelassenem Personenaufnahmemittel befördert, eine zusätzliche Ausbildung als Bediener von Hubarbeitsbühnen nach BGR 966 haben?

nicht gesagt, dass auch ausreichend Fachwissen und Kompetenzen zum Betreiben von Hebebühnen vermittelt werden. Die DGUV-Regel Nr.: 100-500 (bisher BGR 500) „Betreiben von Arbeitsmitteln“ mit dem Kapitel 2.10 „Betreiben von Hebebühnen“ ist für den Einsatz und den Umgang mit Hubarbeitsbühnen ebenso relevant wie die DGUV Information 208-019 (bisher: BGI 720) "Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen" oder die DGUV ...

Stand: 10.10.2018

Dialog: 17896

Ist es richtig, dass Brandschutzkontrollen nur Mitarbeiter durchführen dürfen, die eine Brandschutzersthelferausbildung oder eine Feuerwehrausbildung haben?

. Weitere Anforderungen ergeben sich teilweise aus dem Vorschriften und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen). Eine Schweißerlaubnis wird z. B. gemäß DGUV Regel 100-500 (bisher: BGR 500) "Betreiben von Arbeitsmitteln", Kapitel 2.26 Anhang 1 gefordert. Informationen finden sich dazu auch in der berufsgenossenschaftlichen Information - DGUV Information 209-011 ...

Stand: 04.11.2015

Dialog: 13551

Fällt eine einfache Kanalsanierung mittels Schlauchlinerverfahren inkl. Schachtanbindung unter die BaustellV und besteht damit das Erfordernis einen Koordinator gemäß BaustellV zu bestellen?

, zu betrachten, welche der zuvor genannten Bedingungen auf das jeweilige Bauvorhaben zutreffen.Hinweis:Abschließend noch die Hinweise, dass für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, eine Vorankündigung ...

Stand: 24.04.2025

Dialog: 44106