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Welche Möglichkeiten habe ich, um einen rauchfreien Arbeitsplatz zu bekommen?

der Nichtraucher.Sofern ein Betriebsrat existiert, sollten Sie ihn ansprechen. Der Betriebsrat hat die Möglichkeit eine Betriebsvereinbarung zum Schutze der Nichtraucher mit dem Arbeitgeber abzuschließen.Grundsätzlich muss jeder Betrieb nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der jeweils geltenden Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 eine Betriebsärztin/ einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ...

Stand: 20.12.2018

Dialog: 4026

Was müssen wir beachten, wenn wir in unseren Fertigungsbereichen ein generelles Rauchverbot aussprechen möchten (kein Betriebsrat)?

" gekennzeichnet werden. Die Kontrolle über die Einhaltung dieser Normen obliegt den hierfür zuständigen staatlichen Behörden (Gewerbeaufsichtsämter, Bezirksregierung bzw. Ämter für Arbeitsschutz) und den Unfallversicherungsträgern. Die vorgenannten Stellen stehen Ihnen bei weiteren Fragen zum Nichtraucherschutz gerne zur Verfügung. Hinweis: In Betrieben, in denen kein Betriebsrat besteht, hat der Arbeitgeber ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 6561

Muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die rauchenden Mitarbeiter vor Witterungseinflüssen zu schützen?

Raucherbereich im Freien. Es besteht aber die Möglichkeit, dass insbesondere in Betrieben, in denen ein Betriebsrat vorhanden ist, in einer Betriebsvereibarung entsprechende Vereinbarungen über einen witterungsgeschützten Raucherbereich im Freien getroffen werden.  ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 13022

Gibt es ein Gesetz o.a. Regelungen zum Schutz von Nichtrauchern am Arbeitsplatz?

der Beschäftigung es zulassen.Weiterhin gilt gemäß § 75 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), dass Arbeitgeber und Betriebsrat die freie Entfaltung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern haben. Diese Pflicht der Betriebspartner verbietet nicht jede Betriebsvereinbarung, die zu einer Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit führt. Ansonsten hätte § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ...

Stand: 28.09.2023

Dialog: 251

Darf der Arbeitgeber das Rauchen in Räumen, in denen schon immer geraucht wurde, verbieten?

GG - einzubeziehen. 2. Es ist offenkundig, daß Tabakrauch bei Nichtrauchern zu Belästigungen wie tränenden Augen, Kopfschmerzen oder Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit führen kann. Es ist daher weder unsachlich noch willkürlich, wenn in einem Raum, in dem ständig mit dem Besuch dritter Personen zu rechnen ist, das Rauchen untersagt wird. Wir empfehlen gegenüber dem Betriebsrat anzuregen ...

Stand: 28.09.2015

Dialog: 1855

Verbietet der § 5 ArbStättV die Beschäftigung von Rauchern und Nichtrauchern in einem Büroraum?

zu ergreifen, unabhängig davon, ob sich Nichtraucher durch rauchende Kollegen belästigt fühlen. Durch die allgemein gehaltene Formulierung in der ArbStättV soll es dem Arbeitgeber in Ausübung seiner Fürsorgepflicht für die von ihm Beschäftigten und in Abstimmung mit dem Betriebsrat, dem Betriebsarzt und der Sicherheitsfachkraft bzw. unmittelbar betroffenen Beschäftigten überlassen bleiben, welche ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 2408