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Muss der Unternehmer die Daten seiner Fahrerkarte und die des Fahrers alle 28 Tage herunterladen?

zu bestimmenden Datenträger zur Verfügung zu stellen. Der Unternehmer hat von allen kopierten Daten unverzüglich Sicherheitskopien zu erstellen, die auf einem gesonderten Datenträger zu speichern sind." Eine andere Vorgehensweise, digitale Daten von der Fahrerkarte zu speichern, lassen die Bestimmungen der Fahrpersonalverordnung § 2 Abs. 5 nicht zu! Weitere Anforderungen an die Speicherung und Weitergabe ...

Stand: 04.04.2018

Dialog: 5778

Fällt die Erstellung von Kommunikationsleitungen bzw. das Beheben von Störungen in bestehenden Netzen unter die Ausnahme des § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung?

Voraussetzung für die Ausnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung -FPersV- ist, dass die Fahrzeuge ausschließlich für Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen eingesetzt werden. Fahrzeuge, welche in diesem Zusammenhang eingesetzt werden, sind von den Vorschriften ausgenommen. Da in diesem Fall die Gesetzgebung bereits einen Ausnahmetatbestand vorsieht, muss keine geso ...

Stand: 10.10.2016

Dialog: 27627

Muss man die Fahreraufzeichnungen / Fahrerdaten aufbewahren?

Der Unternehmer hat die im Massenspeicher des Fahrtenschreibers - spätestens alle 90 Tage – und die auf der Fahrerkarte – spätestens alle 28 Kalendertage – gespeicherten Daten im Betrieb zu kopieren und diese Daten 2 Jahre aufzubewahren (vgl. VO (EG) Nr. 581/2010)Der Unternehmer hat von allen kopierten Daten Sicherheitskopien zu erstellen, die auf einem gesonderten Datenträger zu speichern ...

Stand: 12.01.2024

Dialog: 3212

Warum sollen bei Austausch oder Reparatur eines digitalen Kontrollgerätes alle Daten des Kontrollgerätes gespeichert und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden?

zu erstellen ist. Dieser Nachprüfbericht muss ab der Erstellung mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden.   ...

Stand: 02.02.2017

Dialog: 28440

Bedeutet die Änderung der VO (EU) 165/2014, dass jetzt in allen Mitgliedsstaaten auf die Erstellung einer Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage verzichtet wird?

bedingt nicht in der Lage sind mehr als einmal über den Kalendertageswechsel (00:00 Uhr) hinaus ersichtlich manuelle Nachbuchungen erstellen zu können, müssen weiterhin Bescheinigungen in der bisherigen Form mitgeführt werden. Bezüglich der Verantwortlichkeiten sind sowohl Fahrer als auch Unternehmer in die Pflicht genommen und können bei Verstößen bußgeldrechtlich belangt werden. Wenn ein manuelles ...

Stand: 14.04.2015

Dialog: 23609

Ist es möglich, anstatt einer Bescheinigung für berücksichtigungfreie Tage einen Nachtrag im digitalen Kontrollgerät einzugeben?

der manuellen Erfassungen von Tätigkeiten vorrangig gegenüber der Bescheinigung zu erstellen sind. Hinweis zur Praxis: In Deutschland haben die für die Sozialvorschriften zuständigen obersten Kontrollbehörden des Bundes und der Länder beschlossen, dass auch Urlaubs- und Krankheitstage manuell als Ruhepause vom Fahrpersonal auf der Fahrerkarte nachgetragen werden können. Demnach kann auf eine zusätzliche ...

Stand: 26.07.2014

Dialog: 21660