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Rechercheergebnisse

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Was ist mit dem P-Satz P201 "Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen." gemeint?

Der P201 gehört zu den präventiven Sicherheitshinweisen. Ziel ist, VOR dem Umgang mit dem Gefahrstoff über die besonderen Gefahren und die speziellen Verhaltensmaßnahmen zu informieren, damit ein sicherer Umgang möglich ist. Voraussetzung ist natürlich, dass die betreffende(n) Person(en) die Tätigkeit durchführen dürfen und dazu befähigt sind. Insofern treffen beide Interpretationen zu. ...

Stand: 12.02.2022

Dialog: 43636

Ist es erlaubt, bei sehr kleinen Gefahrstoffgebinden ein faltbares/aufklappbares Etikett anzubringen?

, zu erfüllen. Ob das bei Ihnen zutrifft kann von uns nicht beantwortet werden, da uns die verpackung nicht bekannt ist. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die zuständige Arbeitsschutzbehörde.Wie dem Leitfaden der ECHA zu entnehmen ist, ist es möglich Gefahren- und Sicherheitshinweise auf die Innenseite(n) unterzubringen. ...

Stand: 14.08.2019

Dialog: 42792

Wie ist das Etikett von bleihaltiger Lötpaste in Gebinden von max. 125 ml zu kennzeichnen?

von nicht mehr als 125 ml die Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze), die sich auf die im Anhang I Abschnitt 1.5.2.1 genannten Gefahrenkategorien beziehen, nicht aufweisen.Bei der Lötpaste müssen also die H-Sätze H360 und H317 und die damit verbundenen P‑Sätze auf jeden Fall angegeben werden.Zusätzlich unabdingbar ist die Angabe „Nur für gewerbliche Anwender ...

Stand: 23.01.2024

Dialog: 43878

Wie sind Kleinstmengen nach der CLP-Verordnung zu kennzeichnen?

, müssen also die diesbezüglichen Gefahrenpiktogramme, die Gefahrenhinweise und die Sicherheitshinweise nicht angegeben werden.Wäre z. B. der Stoff oder das Gemisch zugleich als akut toxisch Kategorie 1 eingestuft, müsste die Kleinmenge gleichwohl mit den Kennzeichnungselemente für die akute Toxizität entsprechend Tabelle 3.1.3 Spalte 1 gekennzeichnet werden, nur eben nicht mit den Kennzeichnungselementen ...

Stand: 03.05.2022

Dialog: 12599

Müssen in einem Sicherheitsdatenblatt nach der REACH-Verordnung die Piktogramme entsprechend der CLP-Verordnung aufgeführt werden oder reicht der Text ohne Grafik?

und Sicherheitshinweise. An die Stelle des in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorgesehenen farbigen Piktogramms kann eine grafische Wiedergabe des vollständigen Gefahrenpiktogramms in schwarz-weiß oder eine grafische Wiedergabe lediglich des Symbols treten.Für Gemische sind auf der Grundlage ihrer Einstufung zumindest die zutreffenden Symbole, Gefahrenbezeichnungen, Risikosätze und Sicherheitsratschläge anzugeben ...

Stand: 26.07.2022

Dialog: 43643

Müssen GHS-Gefahrstoffetiketten für selbst hergestellte und für den Eigengebrauch zu verwendende Lösungen mit dem entsprechenden Signalwort versehen werden?

neben der Identifikation des Stoffes oder Gemisches die auf der Einstufung basierenden Kennzeichnungselemente; auf Grundlage der CLP-Verordnung sind dies: Gefahrenpiktogramme, Signalwort, Gefahren- und Sicherheitshinweise (H- und P-Sätze) sowie ggf. ergänzende Informationen (Produktidentifikator, EUH-Sätze).(5) Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass eine vollständige Kennzeichnung bei Tätigkeiten ...

Stand: 07.11.2018

Dialog: 42488

Ist es erlaubt die Gefahrenpiktogramme für betriebsinterne Laborproben mit schwarzem statt rotem Rand darzustellen?

dieser Verordnung - der Richtlinie 67/548/EWG bzw. der Richtlinie 1999/45/EG entspricht.Eine vollständige Kennzeichnung bei Tätigkeiten enthält neben der Identifikation des Stoffes oder Gemisches die auf der Einstufung basierenden Kennzeichnungselemente; auf Grundlage der CLP-Verordnung sind dies: Gefahrenpiktogramme, Signalwort, Gefahren- und Sicherheitshinweise (H- und P-Sätze) sowie ggf. ergänzende ...

Stand: 03.05.2023

Dialog: 16278

Fragen zur erforderlichen Kennzeichnung auf der Verpackung und in der Werbung (Webshop)

auch der Anhang 2 der REACH Verordnung unter Abschnitt 2.2 folgende Information: „Kennzeichnungselemente Auf der Grundlage der Einstufung sind zumindest die nachstehenden Elemente auf dem Kennzeichnungsetikett gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 anzugeben: Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise. An die Stelle des in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorgesehenen farbigen ...

Stand: 11.05.2017

Dialog: 27311