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Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern - welche Behörden sind zuständig?

Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die den Verkauf von Feuerwerkskörpern betreffen, wird von den örtlich zuständigen Arbeitsschutzbehörden (in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) überwacht. Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. ...

Stand: 18.12.2018

Dialog: 1109

Wer darf Feuerwerkskörper verkaufen?

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern kann in Handelsgeschäften erfolgen, die den Verkauf zuvor der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) angezeigt haben. Zu den Handelsgeschäften zählen z. B. Schnäppchenmärkte, Lebensmittelgeschäfte, Kaufhäuser usw. Eine Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht ...

Stand: 31.12.2024

Dialog: 1102

Ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Landschaftsschutzgebieten, im Wald, auf Weiden mit Tieren usw. gestattet?

und- Sachgütern erforderlich ist.So kann z. B. das Abbrennen von Feuerwerkskörpern/Feuerwerken im Wald zum Schutz vor Waldbränden (Schutz von Sachgütern) untersagt werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern/Feuerwerken in der Nähe von Weidetieren kann ebenfalls untersagt werden.Auf die Informationen des MAGS NRW zum sicheren Umgang mit Feuerwerk weisen wir hin. ...

Stand: 30.12.2024

Dialog: 2952

Was muß vor dem erstmaligen Verkauf von Silvesterfeuerwerk beachtet werden?

1. Der Unternehmer / Betrieb, der erstmals Kleinstfeuerwerk (Klasse I) und Kleinfeuerwerk (Klasse II) verkaufen will, muss dies mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 Sprengstoffgesetz, in NRW: Bezirksregierungen). In der Anzeige ist die mit der Leitung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle beauftragte Person anzugeben ...

Stand: 24.03.2025

Dialog: 2283

Welche Anforderungen gelten für den Verkauf von Feuerwerk im Einzelhandel?

und einer festen Decke allseits umschlossen. Ein Raum ist z. B. nicht allseits umschlossen, wenn er sich in einer größeren Verkaufshalle befindet und nur mit einer abgehängten Decke nach oben begrenzt wird, die mit den Wänden nicht dicht abschließt. zur Frage 4:Auf den Flyer mit dem Titel "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des MAGS NRW weisen wir hin.zur Frage 5 ...

Stand: 09.10.2019

Dialog: 12372

Was muss ich beachten, wenn ich von zu Hause aus über einen Online-Shop Feuerwerk vertreiben möchte?

für Sie die Anzeigepflicht nach § 14 SprengG, d.h. Sie haben der für Ihren Betriebssitz und Lagerrortzuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW: die Dezernate 55 der Bezirksregierungen) die Aufnahme der Tätigkeit mindestens zwei Wochen vorher anzuzeigen.Abschließend machen wir darauf aufmerksam, dass es sich bei pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 1 um Gefahrgut der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20875