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Hat sich durch die begriffliche Änderung - sonstige beauftragte Personen - zu "einer an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Person nach Kapitel 1.3 ADR" etwas geändert?

Nach der alten Gefahrgutbeauftragtenverordnung waren "sonstige verantwortliche Personen" solche, denen nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter unmittelbar Aufgaben zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen worden sind, insbesondere Fahrzeugführer, Schiffsführer, ausgenommen Unternehmer und Inhaber von Betrieben (§ 1a Ziffer 6 der aufgehobenen GbV vom  26. März 1998 ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 24445

Welche Rechtssicherheit gibt es für Verlader von LKWs bei der Übergabe des beladenen Fahrzeugs an den Fahrer?

Der Umfang der Verantwortung für die Ladungssicherung hängt von der Vertragsgestaltung und dem jeweiligen Einzelfall ab. Die Übernahmebestätigung mit der Aussage, dass die Ladung ordnungsgemäß verladen wurde (mit Unterschrift des Fahrzeugführers) ist nicht geeignet, den Verlader von seiner öffentlich-rechtlichen Verantwortung freizustellen. Der Verlader muss das Verladen des Ladegutes zumindest ...

Stand: 31.01.2019

Dialog: 2582

Sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger an die Gefahrgutvorschiften bzw. ADR-Auflagen gebunden?

Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern“ (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt –GGVSEB-) verbindlich und regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter.Eine direkte Freistellung von den genannten Vorschriften gibt es nicht.Alle, die an einem Gefahrguttransport beteiligt sind und Verantwortung ...

Stand: 19.03.2019

Dialog: 13671

Fragen zur Prüfung von IBCs, die nicht für Gefahrguttransporte genutzt wurden.

ist bei Arbeitsmitteln grundsätzlich Aufgabe des Arbeitgebers, Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen und eine Person mit der Durchführung der Prüfungen zu beauftragen. Dabei sind die Herstellerangaben sowie technische und berufsgenossenschaftliche Regeln zu berücksichtigen.Liegen die Voraussetzungen des § 14 BetrSichV vor, dürfen Prüfungen nur durch befähigte Personen durchgeführt werden. Nähere ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 11420

Darf unser Fahrer, der keinen Gefahrgutführerschein hat, 100 1-Liter-Dosen Aceton vom Lieferanten abholen?

sowie die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligten Fahrzeugführer, die nicht im Besitz einer Bescheinigung gemäß Abschnitt 8.2.1 sind.Wichtig:Beschäftigte müssen vor der Übernahme von Pflichten gemäß Abschnitt 1.3.2 (Art der Unterweisung) unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen ...

Stand: 02.05.2019

Dialog: 18912

Müssen die betriebseigenen Fahrzeuge auf einem nicht abgeschlossenen Betriebsgelände der StVZO entsprechen?

bestehen besondere Grundsätze; siehe DGUV Grundsatz 314-003 "Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige". Aufgrund der Verantwortung für die Betriebssicherheit (§ 4 Abs. 1 BetrSichV) der Fahrzeuge und der allgemeinen Grundsätze nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 4) empfiehlt es sich entsprechende Prüfungen zur Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung durchzuführen. Regeln der Sachversicherer sind davon ...

Stand: 10.07.2024

Dialog: 6539