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Gibt es eine Vorschrift, ob oder wie oft die fest installierten Druckluft- oder Gasleitungen im Gebäude geprüft werden müssen und wie sieht der Prüfumfang aus?

Die Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend unterliegen sie den dortigen Prüfbestimmungen. Gemäß § 14 Absatz 2 BetrSichV sind Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, vom Arbeitgeber wiederkehrend ...

Stand: 28.04.2022

Dialog: 43668

Fällt die beschriebene Rohrleitung für Stickstoff unter die Druckgeräterichtlinie und muss geprüft werden?

wird auf § 14 (2) BetrSichV verwiesen, wonach Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen hat. Die Prüfung muss entsprechend den nach § 3 Absatz 6 BetrSichV - im Rahmen der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung - ermittelten Fristen ...

Stand: 28.05.2019

Dialog: 42735

Was hat sich hinsichtlich der Prüfung von Schlauchleitungen durch die neue Betriebssicherheitsverordnung geändert?

, dass keine Aktualisierung erforderlich ist, so ist auch diese Revision mit Datumsangabe zu dokumentieren. Nach § 14 Abs. 2 der BetrSichV sind Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung muss entsprechend den nach § 3 Absatz 6 ermittelten Fristen ...

Stand: 24.07.2015

Dialog: 24377

Wie sind die Prüffristen und Prüfinhalte (äußere, innere und Festigkeitsprüfungen) für Rohrleitungen der Druckluftverteilung in einer Produktionshalle?

druckbeaufschlagten Arbeitsmitteln – dazu zählen auch Rohrleitungen für Druckluft – gelten die Bestimmungen des § 14 BetrSichV. Weitere Ausführungen dazu enthalten die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 2 „Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck.“ Im Abschnitt 5 dieser TRBS findet man nähere Informationen und Beispiele zu Prüfungen an nicht überwachungsbedürftigen ...

Stand: 05.06.2021

Dialog: 43540

Ist bei der Prüfung von Rohrleitungen der Reinigungs-/Instandsetzungsfall hinsichtlich Fluidgruppe und Druck zu berücksichtigen?

werden (als überwachungsbedürftige Anlage nach § 15 und § 16 BetrSichV, ansonsten als Arbeitsmittel nach § 14 BetrSichV). ...

Stand: 27.11.2023

Dialog: 43856

Müssen Rohrleitungen für Natronlauge, Salzsäure, Chlorlauge und Natriumbisulfit regelmäßig überprüft werden?

Rohrleitungen im Galvanikbetrieb gehören zu den Anlagen/Arbeitsmitteln, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichen Situationen führen können und daher gemäß § 14 (2) Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - in regelmäßigen Abständen durch befähigte Personen überprüfen zu lassen sind.Hierzu hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ...

Stand: 13.02.2019

Dialog: 23083