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Die Gasleitungen werden mit den Gefahrenpiktogrammen der entsprechenden Stoffe gekennzeichnet (z. B. GHS02, GHS05). Müssen diese Leitungen darüber hinaus mit dem Gefahrenpiktogramm GHS04 "Gasflasche" gekennzeichnet werden?

sowie Wanddurchbrüche. Die Kennzeichnung kann durch Angabe der Fließrichtung ergänzt werden.(3) Auf die Verwendung des Piktogramms GHS04 „Gasflasche“ sollte verzichtet werden.(4) Die Kennzeichnung der Durchflussstoffe kann zusätzlich farblich differenziert werden, z.B. durch Verwendung unterschiedlicher Farben der Schilder, Etiketten oder der Leitung selbst (siehe Anhang 3).(5) Kennzeichnungspflichten nach anderen ...

Stand: 28.03.2019

Dialog: 42646

Darf ein Molch in einer Molchleitung mit Druckluft betrieben werden, wenn durch diese Leitungen auch brennbare Medien gefördert werden?

Im Allgemeinen werden Molche zu Reinigungs- oder Inspektionszwecken eingesetzt. Der Vorteil dabei besteht insbesondere bei Rohrfernleitungsanlagen darin, dass diese Arbeiten ausgeführt werden können, ohne dass die Leitung außer Betrieb genommen werden muss. Der Molch wird mit dem Fördermedium duch die Rohrleitung geschoben bzw. gedrückt. Daher muss der Molch geeignet sein für das Fördermedium ...

Stand: 16.01.2015

Dialog: 4690

Muss auf Druckluftleitungen angegeben werden wieviel Bar Druckluft vorhanden ist?

Eine Verpflichtung, bei Druckluftleitungen den vorhandenen Druck (bar) auf der Leitung anzugeben, besteht nach den vom Arbeitsschutz zu vertretenen Vorschriften nicht. Dieses kann jedoch sinnvoll sein, wenn in einem Betrieb zwei oder mehr unterschiedliche Druckluftnetze betrieben werden.Grundsätzlich hat der Unternehmer gemäß der von ihm nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und zugehöriger ...

Stand: 26.02.2020

Dialog: 43068

Wie sind die Prüffristen und Prüfinhalte (äußere, innere und Festigkeitsprüfungen) für Rohrleitungen der Druckluftverteilung in einer Produktionshalle?

Der Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen. Rohrleitungen für Druckluft sind jedoch keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der BetrSichV. Daher werden im Anhang 2 für sie auch keine Höchstfristen für Prüfungen angegeben.Erläuterung: Nach § 2 Abs. 30 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind Leitungen unter innerem ...

Stand: 05.06.2021

Dialog: 43540

Reicht für Rohrleitungen in Laboratorien eine farbliche Kennzeichnung unter Angabe des Inhaltsstoffes aus?

. Dies gilt nicht für solche Leitungen, die Stoffe bzw. Gemische im Produktionsgang enthalten.Die Kennzeichnung ist bevorzugt an den gefahrenträchtigen Stellen anzubringen, insbesondere dort wo Beschäftigte Tätigkeiten durchführen oder wo eine erhöhte Verwechslungsgefahr herrscht. Dies sind beispielsweise Armaturen, Schieber, Anschluss- und Abfüllstellen sowie Wanddurchbrüche. Die Kennzeichnung ...

Stand: 28.05.2019

Dialog: 22723

Ist bei der Prüfung von Rohrleitungen der Reinigungs-/Instandsetzungsfall hinsichtlich Fluidgruppe und Druck zu berücksichtigen?

Nach § 2 Abs. 13 BetrSichV handelt es sich um eine überwachungsbedürftige Anlage, wenn sie in Anhang 2 genannt wird oder nach § 18 Absatz 1 erlaubnispflichtig ist. Von einer erlaubnispflichtigen Anlage wird bei der Beantwortung der Frage nicht ausgegangen. In Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 Buchstabe d sind jedoch Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck für bestimmte Gase, Dämpfe und Flüssigkeite ...

Stand: 27.11.2023

Dialog: 43856

Im Betrieb sollen Gasleitungen verlegt werden, ist es erlaubt die Gasleitungen an Kranbahnen anzubringen?

gehört zu den weiteren Schutzmaßnahmen nach § 9 BetrSichV der Schutz gegen Gefährdungen durch bewegliche Teile von Arbeitsmitteln und die allgemeine Anforderung, Leitungen so zu verlegen, dass Gefährdungen vermieden werden.Die TRBS 3146 regelt unter Nummer 4.8.1, dass ortsfeste Druckanlagen für Gase so zu betreiben sind, dass Beschäftigte und andere Personen nicht gefährdet werden. Dabei ...

Stand: 27.01.2022

Dialog: 43625

Müssen Rohrleitungen für Natronlauge, Salzsäure, Chlorlauge und Natriumbisulfit regelmäßig überprüft werden?

sowie die Einhaltung des sicheren Betriebs zu gewährleisten.Bezüglich der Prüfnachweise wird auf § 17 BetrSichV verwiesen.Für Leitungen, deren Nennweite (DN) größer als 25 ist und die unter innerem Überdruck (PS) von mehr als 0,5 bar entzündliche, leichtentzündliche, hochentzündliche, giftige oder ätzende Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten führen, gilt der Abschnitt III der BetrSichV „Besondere Vorschriften ...

Stand: 13.02.2019

Dialog: 23083

Was hat sich hinsichtlich der Prüfung von Schlauchleitungen durch die neue Betriebssicherheitsverordnung geändert?

Schlauchleitungen werden weder in der alten noch in der neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- explizit angesprochen. Bei Schlauchleitungen handelt es sich um Leitungen, die gemäß Artikel 2 Nr. 3 der RICHTLINIE 2014/68/EU unter dem Oberbegriff "Rohrleitungen" zur Durchleitung von Fluiden einzustufen sind. Sie können Arbeitsmittel und/oder auch Teil einer überwachungsbedürftigen Anlage ...

Stand: 24.07.2015

Dialog: 24377