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Rechercheergebnisse

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Darf die Verwendung eines Gemisches von den zugelassenen Verwendungen eines enthaltenen zulassungspflichtigen Stoffs (>0,1%) abweichen?

Die Antwort zu Ihrer Frage finden Sie in der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006):"Artikel 56 Allgemeine Bestimmungen(1) Ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender darf einen Stoff, der in Anhang XIV aufgenommen wurde, nicht zur Verwendung in Verkehr bringen und nicht selbst verwenden, es sei denn,(...)  die Verwendung(en) dieses Stoffes als solchem oder in einem Gemisch ...

Stand: 14.09.2023

Dialog: 43807

Müssen Logistik-Mitarbeiter ebenfalls die Diisocyanat-Schulung, die von der REACH-Verordnung vorgeschrieben ist, durchlaufen?

vor der Verwendung des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben (…)“.Gemäß Anhang XVII Nummer 74 Abschnitt 2 der REACH-Verordnung dürfen ab „(…) 24. Februar 2022 weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen für die industrielle oder gewerbliche Verwendung in Verkehr gebracht werden, es sei denn ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 43800

Wie gilt REACH für Stoffe, die nur intern produziert und eingesetzt werden?

Zwischenprodukte, da diese nicht ausschließlich für die weitere chemische Umsetzung eingesetzt werden. Daher sind diese Stoffe/Zubereitungen grundsätzlich wie in Verkehr gebrachte zu behandeln. Bei Überschreiten der Mengenschwellen sind daher alle Registrierungs-, Bewertungs- und Zulassungspflichten der REACH-Verordnung zu erfüllen. Erfolgt allerdings die interne Herstellung und Verwendung einer Zubereitung ...

Stand: 16.06.2016

Dialog: 4691

Wie werden Neutralisierungsprozesse nach Anhang V der REACH-Verordnung bewertet?

Anhang V der REACH-Verordnung listet Stoffe auf, welche nach Art. 2 Abs. 7 b von der Registrierungspflicht ausgenommen sind. Unter Nr. 4 dieses Anhangs heißt es:„4. Stoffe, die nicht als solche hergestellt, eingeführt oder in Verkehr gebracht werden und die durch eine chemische Reaktion entstanden sind, zu der es in folgenden Fällen gekommen ist:a) Ein (…) pH-Neutralisierungsmittel (…) erfüllt ...

Stand: 25.07.2019

Dialog: 42786

Fragen zu einer Chemikalie nach Anhang XIV der REACH-Verordnung.

Forschung und Entwicklung: unter kontrollierten Bedingungen durchgeführte wissenschaftliche Versuche, Analysen oder Forschungsarbeiten mit chemischen Stoffen in Mengen unter 1 Tonne pro Jahr;“ Solange diese Definition eingehalten wird und insbesondere keine Mengen des Stoffes weiter in Verkehr gebracht werden (sondern vielmehr restlos verbraucht bzw. ordnungsgemäß entsorgt werden), steht einer Verwendung ...

Stand: 18.06.2021

Dialog: 43548

REACH: Wird der Hersteller bei der betriebsinternen Herstellung von Stoffen oder von Zubereitungen als Hersteller oder als nachgeschalteter Anwender (NA) angesehen?

1. Die Herstellung von Zubereitungen (also Mischungen) aus Stoffen, die registriert sind, bedarf keiner weiteren Registrierung. Der Hersteller der Zubereitung ist ein nachgeschalteter Anwender (NA). Er muss überprüfen, ob seine Verwendungen mit den Expositionsszenarien bzw. Verwendungs- und Expositionskategorien, die ihm sein Vorlieferant gegebenenfalls mit dem Sicherheitsdatenblatt liefert, abged ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4645