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Wann müssen Formulierungen, die aus meldepflichtigen und nicht-meldepflichtigen Chemikalien bestehen, registriert werden?

-Verordnung 1907/2006) überschreitet. Dies gilt auch für die vorgesehenen Verwendungen. Ist Ihre Verwendung in der Formulierung nicht benannt, können Sie diese entweder über den Hersteller mit registrieren lassen oder Sie müssen gemäß Art. 37 Nr. 4 der am 18.12.2006 vom Europäischen Rat endgültig beschlossenen REACH-Verordnung einen gesonderten Stoffsicherheitsbericht für die durch den Hersteller/Importeur ...

Stand: 21.07.2016

Dialog: 4826

REACH: Wird der Hersteller bei der betriebsinternen Herstellung von Stoffen oder von Zubereitungen als Hersteller oder als nachgeschalteter Anwender (NA) angesehen?

, abgedeckt sind. Falls nicht, kann er sich an seinen Vorlieferant wenden und ihm diese abweichenden Verwendungen mitteilen, damit sie bei den Expositionsszenarien (VEK) berücksichtigt werden. Falls er sich z. B. aus Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen seine Verwendungen nicht dem Vorlieferanten mitteilen will, so ist er verpflichtet, diese Verwendungen an die Agentur zur melden. (ab 1 t/a, siehe Artikel 37 ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4645

Was kann ich tun, wenn kein Lieferant die von mir benötigte Chemikalie für meinen Anwendungszweck registriert hat?

Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen müssen. Artikel 37 Absatz 4 der REACH–Verordnung regelt, wann eine Stoffsicherheitsbeurteilung für nachgeschaltete Anwender erforderlich ist. Dies ist nicht immer der Fall. Der Stoffsicherheitsbericht braucht in folgenden Fällen nicht erstellt zu werden: - die Übermittlung eines Sicherheitsdatenblattes für die Zubereitung ist nicht vorgeschrieben. Dies ist der Fall ...

Stand: 05.07.2016

Dialog: 4828

Wie werden die Prüfziffern der REACH Registriernummer errechnet?

Die zweistellige Prüfsumme wird folgendermaßen ermittelt:Die Ziffern 2, 4, 6, 8 und 10 der werden mit 2 multipliziert und aufaddiert.Dazu werden die Ziffern 1, 3, 5, 7 und 9 addiert.Die hieraus resultierende Summe wird von 100 abgezogen.Das Ergebnis ist .Beispiel:01-2119457610-43-0000100-2*(1+9+5+6+0)-(2+1+4+7+1) = 100-2*21-15 = 43 ...

Stand: 18.09.2019

Dialog: 42843

Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

- oder Mitteilungspflichten nach REACH. Er wird aber zum nachgeschalteten Anwender dieser Stoffe. Es sind daher die Verwendungsbedingungen bei der Reinigung zu erfassen und zu beschreiben, um sie gegebenenfalls (über die Kunden und deren Lieferanten) als registrierte Verwendungen definieren zu können (Art. 37 Abs. 2).Wenn es sich bei den Verschmutzungen definitionsgemäß um Abfall handelt und die Reinigung der Erzeugnisse ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202

Muss der Anlagenhersteller die in der Anlage produzierten Stoffe registrieren oder der Käufer der Anlage?

) sowie für standortinterne isolierte Zwischenprodukte (Artikel 17). Nicht-isolierte Zwischenprodukte (im Sinne von Artikel 3 Ziffer 15 Buchstabe a der REACH-Verordnung) sind vom Anwendungsbereich von der REACH-Verordnung ausgenommen (Artikel 2 Buchstabe c). Die Betreiber der von Ihnen gelieferten Anlagen sind entsprechend der von ihnen produzierten Mengen verpflichtet, die in der REACH-Verordnung geforderten Daten ...

Stand: 05.08.2016

Dialog: 5629