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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 6 von 6 Treffern

Müssen wir von unseren Kunden einen Nachweis für die Einhaltung der im eSDB angegebenen RMM bei zulassungspflichtigen Stoffen einholen?

Stoffe, die in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen wurden, unterliegen der Zulassungspflicht nach Titel VII (Artikel 55 bis 66) der REACH-Verordnung. Um zulassungspflichtige Stoffe weiter herstellen und/oder verwenden zu dürfen, ist ein Antrag auf Zulassung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu stellen. Im Rahmen des Zulassungsantrages sind auch Risikomanagementmaßnahmen ...

Stand: 22.06.2021

Dialog: 43535

Darf eine Privatperson Asbestschiefer abreißen?

Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...

Stand: 26.07.2021

Dialog: 22837

Gibt es eine legale Möglichkeit, in einem Sicherheitsdatenblatt statt der CAS-Nummer und des spezifischen Stoffnamens für einen Inhaltsstoff einen allgemeinen Namen zu verwenden?

Nein, es gibt in diesem Fall keine Möglichkeit, eine alternative chemische Bezeichnung für den genannten Stoff zu beantragen. Dies geht ausschließlich unter den in Artikel 24 der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-VO) genannten Bedingungen. Aufgrund der Einstufung des beschriebenen Stoffes als reizend, potentiell karzinogen und (sehr) giftig ist eine Ausnahme nicht möglich. ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 19332

Welche Anforderungen werden an Unternehmen gestellt, die asbesthaltigen Kleber entfernen?

ist auf schriftlichen Antrag des Arbeitgebers zu erteilen, wenn dieser nachgewiesen hat, dass die für diese Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung im notwendigen Umfang gegeben ist." ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 12914

Ist unter den beschriebenen Gegebenheiten ein Sicherheitsdatenblatt zulässig, aus dem sich die Stoffidentität nicht herauslesen lässt? Ist die Einstufung ausreichend?

, dass beim Produktidentifikator für chemische Stoffe die genannten Möglichkeiten unter Einhaltung der Prioritäts-Reihenfolge genutzt werden müssen. Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Nennung des Stoffnamens auf dem Kennzeichnungsetikett und im Sicherheitsdatenblatt besteht nach CLP Artikel 24 Absatz 1 nur dann, wenn ein Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung wie folgt ...

Stand: 10.08.2020

Dialog: 43247

Wie ist die neue Gefahrstoffverordnung § 6 (2b) zur Asbestbelastung in privaten Haushalten umzusetzen?

) umgesetzt werden.Im Rahmen von Arbeitsschutzprämien werden auf Antrag durch die Berufsgenossenschaften (u. A. BG-Bau) Fördermittel für Schutzpakete für das Bauen im Bestand (Handmaschinen mit Absaugung, Bau-Entstauber der Staubklasse H, Luftreiniger oder Unterdruckhaltegeräte der Staubklasse H, etc.) gewährt. ...

Stand: 28.01.2025

Dialog: 44065