Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 6 von 6 Treffern

Können bei einem Lager für pyrotechnische Gegenstände die erforderlichen Schutz- und Sicherheitsabstände durch feuerfeste Wände und Decken eingeschränkt werden oder gar entfallen?

1. Frage: Sind für das Lager Druckentlastungsflächen erforderlich? Es sind keine Druckentlastungsflächen erforderlich.2. Frage: Können die erforderlichen Schutz- und Sicherheitsabstände durch feuerbeständige Wände und Decken eingeschränkt werden oder gar entfallen? Schutzabstände:Im vorliegenden Fall ist Nr. 2.3 der Anlage 1 zum Anhang zu § 2 der "Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" (2 ...

Stand: 18.12.2018

Dialog: 6871

Was muß vor dem erstmaligen Verkauf von Silvesterfeuerwerk beachtet werden?

1. Der Unternehmer / Betrieb, der erstmals Kleinstfeuerwerk (Klasse I) und Kleinfeuerwerk (Klasse II) verkaufen will, muss dies mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 Sprengstoffgesetz, in NRW: Bezirksregierungen). In der Anzeige ist die mit der Leitung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle beauftragte Person anzugeben ...

Stand: 24.03.2025

Dialog: 2283

Wir brauchen Info über die Einlagerung von pyrotechnischen Gegenständen gem. UN0336 und UN0337. Welche Eigenschaften soll das Lager haben?

“) zu entnehmen.2.           Welche Erlaubnisse sind nötig?Abhängig von den jeweiligen Kategorien der explosionsgefährlichen Stoffe bzw. der pyrotechnischen Gegenstände können beim Umgang und Verkehr eine („Firmen-“) Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz - SprengG und für das Personal Befähigungsscheine nach § 20 SprengG erforderlich sein. Bei Überschreiten bestimmter Mengenschwellen (Siehe Anlage 6 zum Anhang ...

Stand: 20.01.2021

Dialog: 43447

Welche Anforderungen gelten für die Aufbewahrung kleiner Mengen pyrotechnischer Gegenstände für Kraftfahrzeuge (Airbag/Gurtstraffer etc.) außerhalb eines Lagerraums im Arbeitsraum?

Nach der Anlage 6 "Aufbewahrung kleiner Mengen im gewerblichen Bereich" zu § 2 der "Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" (kurz: 2. SprengV) dürfen im Arbeitsraum Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten, die der Lagergruppe 1.4 und den Verträglichkeitsgruppen G oder S zugeordnet sind, in einer Menge bis zu 10 kg (Nettoexplosivstoffmasse) aufbewahrt werden.Die Anforderungen an die Aufbewahrung ...

Stand: 23.01.2024

Dialog: 43870

Was muss ich beachten, wenn ich von zu Hause aus über einen Online-Shop Feuerwerk vertreiben möchte?

Gemäß Anlage 7 zum Anhang der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) dürfen im "nicht gewerblichen Bereich" in einem "nicht bewohnten Raum" (hier: Keller) eines "Gebäudes mit Wohnraum" (hier: Wohnhaus) max. 10 kg (netto) pyrotechtechnische Gegenstände der Kategorie 1 (vormals Klasse I) aufbewahrt werden.Der von Ihnen beschriebene Kellerraum ist geeignet, wenn er allseitig ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20875

Ist zur Teilnahme an einer P1 Schulung (eingeschränkte Fachkunde für pyrotechnische Rückhaltesysteme) eine bestimmte Berufsausbildung Voraussetzung?

Die Teilnehmer an einer solchen Schulung müssen keinerlei Berufsausbildung vorweisen. Eine solche Schulung wird auch von Personen verlangt, die z. B. in einem Handelsbetrieb arbeiten, wo sie sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 an berechtigte Personen überlassen oder in solchen Betrieben als Lagerverwalter tätig sind.Da der Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen ...

Stand: 16.05.2023

Dialog: 43780