Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 31 bis 35 von 35 Treffern

Wie sollte eine Betriebsanweisung für einen Ex-Bereich aussehen?

, Gefährdungen, Sicherheitshinweise)3. Ggf. Angaben zur Menge oder Volumen der Stoffe,4. Ggf. Angabe der Prozessparamter (Temperatur, Druck),5. Anweisung zur Tätigkeit (z.B. An- und Abstellen der Anlage),6. Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln,7. Notfallanweisungen, Verhalten bei Betriebsstörungen, (Hinweis auf Alarmplan),8. Hinweise zu den Verboten (z.B. keine Zündquellen, Unbefugtes Betreten Verboten),9 ...

Stand: 30.03.2018

Dialog: 15921

Ist es erlaubt die Gefahrenpiktogramme für betriebsinterne Laborproben mit schwarzem statt rotem Rand darzustellen?

dieser Verordnung - der Richtlinie 67/548/EWG bzw. der Richtlinie 1999/45/EG entspricht.Eine vollständige Kennzeichnung bei Tätigkeiten enthält neben der Identifikation des Stoffes oder Gemisches die auf der Einstufung basierenden Kennzeichnungselemente; auf Grundlage der CLP-Verordnung sind dies: Gefahrenpiktogramme, Signalwort, Gefahren- und Sicherheitshinweise (H- und P-Sätze) sowie ggf. ergänzende ...

Stand: 03.05.2023

Dialog: 16278

Wie verhalte ich mich als Prüfer bzw. befähigte Person richtig, wenn ich die elektrische Sicherheit geprüft habe, aber zum Beispiel noch Druckprüfungen, zu denen ich nicht befähigt bin, ausstehen. Darf ich jetzt eine Prüfplakette verkleben auf dem Gerät?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 14 Abs. 2, dass der Arbeitgeber solche Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen muss. Bei vielen ortsveränderlichen elektrischen Geräten ist die elektrische Gefährdung die einzige prüfungsrel ...

Stand: 09.06.2020

Dialog: 43188

Fragen zur erforderlichen Kennzeichnung auf der Verpackung und in der Werbung (Webshop)

auch der Anhang 2 der REACH Verordnung unter Abschnitt 2.2 folgende Information: „Kennzeichnungselemente Auf der Grundlage der Einstufung sind zumindest die nachstehenden Elemente auf dem Kennzeichnungsetikett gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 anzugeben: Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise. An die Stelle des in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorgesehenen farbigen ...

Stand: 11.05.2017

Dialog: 27311

Muss ein Gerüst vor Wiederinbetriebnahme geprüft werden? Wer ist verantwortlich, wenn es durch ein defektes Bauteil zu einem Unfall kommt?

zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung hat mindestens Angaben über den Ersteller, die Gerüstbauart, die Last- und Breitenklasse und allgemeine Sicherheitshinweise zu enthalten. Hat sich der Gerüstersteller vom ordnungsgemäßen Zustand des Gerüstes überzeugt, kann er es an den Nutzer übergeben. In der Praxis hat sich bewährt, die Übergabe gemeinsam mit dem Nutzer durchzuführen. Verantwortlichkeiten ...

Stand: 05.11.2024

Dialog: 12871

Ergebnisseiten:
«12