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In welcher Frist muss die Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden, wenn sich im Betrieb nichts verändert hat?

Im Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz wird zur Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung folgendes ausgeführt:" Wann muss ich die Gefährdungsbeurteilung fortschreiben? Dies ist notwendig, wenn Gefährdungen bisher nicht erkannt wurden oder sich die betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit verändert ...

Stand: 10.02.2023

Dialog: 16667

Müssen Gefährdungen, die bereits durch Arbeitsschutzmaßnahmen beseitigt sind, in der Gefährdungsbeurteilung erfasst und dokumentiert werden?

Rechtsgrundlage für das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und sind die dazu erlassenen Rechtsverordnungen, wie z.B. die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Danach hat der Arbeitgeber mögliche Gefährdungen und die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln.Entsprechend § 6 ArbSchG muss der Arbeitg ...

Stand: 12.03.2021

Dialog: 14594

Muss eine Gefährdungsbeurteilung neu erstellt und dokumentiert werden, wenn nachträglich Ergänzungen eingearbeitet werden sollen?

Eine vollständige Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, die Prozesschritte der Gefährdungsbeurteilung und die Dokumentation nur auf die zu ergänzenden Gefährdungen bzw. Veränderungen im Betrieb zu beziehen und die vorhandene Dokumentation punktuell zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Anhaltspunkte für derartige Ergänzungen/Fortschreibungen sind z. B. - E ...

Stand: 08.01.2015

Dialog: 13313

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung beim Einsatz einer Fremdfirma durchgeführt werden ?

Mindestfristen für die Wiederholung, Aktualisierung oder Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung sind nicht vorgegeben. In den LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird unter Ziffer A 3.2 zu § 3 Abs. 1 „Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung“ folgendes ausgeführt. Die Ausführungen sind sinngemäß auch auf die Gefährdungsbeurteilung gemäß Bildschirmarbeitsverordnung zu bezie ...

Stand: 08.01.2015

Dialog: 6771

Kann ich aufgrund von guten Unfallstatistiken auf Gefährdungsbeurteilungen verzichten?

Nein, denn die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzlich geforderte grundsätzliche Aufgabe. Sie ergibt sich allgemein aus § 5 Arbeitsschutzgesetz und wird in vielen Verordnungen präzisiert, beispielsweise im § 3 Arbeitsstättenverordnung oder § 6 Gefahrstoffverordnung. Ein Ausnahmetatbestand, dass aufgrund guter Unfallstatistiken auf die Gefährdungsbeurteilung verzichtet werden kann, ergibt sich h ...

Stand: 21.12.2012

Dialog: 17616