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Die REACH-Verordnung trifft in Artikel 33 Absatz 1 keine konkreten Angaben darüber, wie die Informationen über einen Stoff der sog. "Kandidatenliste", der in einem Erzeugnis in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten ist, dem Abnehmer des Erzeugnisses zur Verfügung gestellt werden müssen. Mindestens ist jedoch der Name dieses Stoffes anzugeben.Durch ein Urteil des Europä ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 43281
Wenn die neue EU-Chemikalienagentur am 1.Januar 2009 auf ihrer Homepage die Liste der vorregistrierten Stoffe veröffentlichen wird, kann der bulgarische Hersteller ersehen, welche anderen europäischen Hersteller die gleiche Substanz herstellen. Er kann seine vorhandenen Teste auf Auswirkungen für den Menschen und die Umwelt zusammenstellen und muss anschließend zwecks gemeinsamer Registrierung Kon ...
Stand: 21.07.2016
Dialog: 4096
Grundsätzlich ist es egal, ob für die Herstellung einer Formulierung Rohstoffe (Chemikalien) aus der EU oder von außerhalb der EU eingesetzt werden. Werden sie oberhalb 1 t/a (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) hergestellt oder importiert, unterliegen sie der Registrierungspflicht nach Titel II der REACH-Verordnung. Diese Aufgabe fällt dem Hersteller/Impor ...
Stand: 14.07.2016
Dialog: 4785
Als nachgeschalteter Anwender haben Sie in der Vorregistrierungsphase keinerlei Aufgaben. Die Vorregistrierung beginnt am 1. Juni 2008 und endet am 1. Dezember 2008. Am 1. Januar 2009 veröffentlicht die Agentur auf ihrer Webseite eine Liste mit diesen Stoffen incl. Stoffnamen und EINECS- bzw. CAS-Nummer. Anhand dieser Liste können Sie erkennen, ob Ihr gewünschter Stoff registriert werden soll. Aus ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 4867
Die Informationspflicht nach Artikel 33 gilt für Erzeugnisse. Da das gelieferte Produkt ein Erzeugnis ist, besteht die Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen über SVHC-Stoffe in der Kandidatenliste in Erzeugnissen. Dies betrifft auch den am 18. Juni 2012 aufgenommenen Stoff Dibortrioxid, wenn dieser als Stoff Dibortrioxid als solcher in dem Erzeugnis mit mehr als 0,1 Gew.% enthalten ist. I ...
Stand: 15.07.2012
Dialog: 16834
Es ist generell problemlos möglich, ein höheres Mengenband als aktuell benötigt, zu registrieren. Das bei der Vorregistrierung angegebene Mengenband ist nicht verbindlich, es stellte lediglich eine Information für die ECHA dar, um die Registrierungsaktivitäten einzuschätzen. Zu beachten ist einerseits, dass natürlich hier die entsprechenden Informationen für dieses Mengenband vorgelegt werden müss ...
Stand: 13.06.2012
Dialog: 16014
Sie wollen einen Stoff registrieren, der nicht vorregistriert wurde. Damit greift tatsächlich der von Ihnen angesprochene Artikel 26. U. E. ist daher die vorgesehene Anfrage bei der ECHA einzureichen, damit die Agentur auch im Falle von Artikel 26 (4) handlungsfähig ist. Nach Ihrer inquiry wird die Agentur Ihnen dann mitteilen, wer der Lead Registrant (LR) ist, um mit ihm anschließend das weitere ...
Stand: 08.03.2011
Dialog: 13203
Eine gesetzliche Grundlage zur Weitergabe der Notifizierungsnummer nach CLP gibt es nach unserem Kenntnisstand nicht. (Vergleichbar mit der Vorregistrierungsnummer unter REACH, die ebenfalls nicht weitergeleitet werden muss). Es obliegt daher der Entscheidung der einzelnen Firma, ob diese Angaben an die Kunden weitergegeben werden oder nicht. Wir empfehlen Ihnen deshalb an dieser Stelle, Ihren Kun ...
Stand: 21.01.2011
Dialog: 12820
Die Aufbewahrungspflichten nach Artikel 36 beziehen sich auf alle gemäß der REACH-Verordnung für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen. Das sind alle Informationen, die der jeweilige Akteur (Hersteller, Importeur, Händler, nachgeschalteter Anwender) benötigt, um seinen Pflichten gemäß der REACH-Verordnung nachzukommen. Eine Aufzählung, welche konkreten Dokumente aufzubewahren sind erf ...
Stand: 06.12.2010
Dialog: 12555
Die nachträgliche Vorregistrierung ist grundsätzlich für alle Stoffe unter den folgenden Vorraussetzungen möglich: - diese muss spätestens 12 Monate vor Ablauf der jeweiligen Registrierungsfrist erfolgen (bei Herstellung / Import > 1000 t/a: Deadline 30.11.2009). - die nachträgliche Vorregistrierung muss innerhalb von 6 Monaten nach dem erstmaligen Überschreiten der Tonnagegrenze erfolgen. Offensi ...
Stand: 10.11.2010
Dialog: 12361
Ja, in der Tat gibt es keine Verpflichtung zur Teilnahme von Dateninhabern an den SIEFs. Im Technischen Leitfaden zur gemeinsamen Nutzung von Daten [englische Version (pdf-Datei; 1,5 MB) - deutsche Version (pdf-Datei; 1,5 MB)] wird darauf verwiesen, dass es sich um eine "Kann"-Bestimmung handelt. Allerdings wird hier empfohlen, dass sich Dateninhaber an die ECHA wenden und dieser mitteilen, welche ...
Stand: 15.10.2010
Dialog: 7909
Ein Verkauf der Erzeugnisse Mitte 2011 oder später aufgrund der ersten veröffentlichten Kandidatenlisten ist nicht statthaft. Jeder Hersteller von Erzeugnissen hat zu gewährleisten, dass seine Produkte (Erzeugnisse) den jeweils zum Zeitpunkt der Weitergabe an Dritte durch ihn geltenden rechtlichen Bestimmungen bzw. dem dann bekannten Wissen über notwendige Sicherheitsvorkehrungen entsprechen. Dies ...
Stand: 17.09.2010
Dialog: 11974
Natürlich können sich die Mengen, in denen ein Stoff produziert oder importiert wird, ändern. Prinzipiell müssen Mitglieder des SIEF sich nur an den Kosten beteiligen, die aus Datenanforderungen ihres Mengenbands resultieren. Allerdings regelt die REACH-Verordnung keine Details im Innenleben des SIEF. Die Vereinbarung, die in Ihrem SIEF geschlossen wurde oder werden soll, ist genauestens zu prüfen ...
Stand: 19.07.2010
Dialog: 11483
(Hinweis zu den Abkürzungen: Art. = Artikel und Abs. = Absatz, wenn nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006).) Sie beziehen sich in Ihrer Anfrage offensichtlich auf den Art. 33, wonach der Lieferant eines Erzeugnisses den Abnehmer dieses Erzeugnisses auf bestimmte Inhaltsstoffe (soweit vorhanden) hinweisen muss und Informationen zur sicheren Verwendun ...
Stand: 16.07.2010
Dialog: 11473
Ein SIEF kann frühestens ab 1.1.2009 gegründet werden, da erst ein Monat nach Abschluss der Vorregistrierung die endgültige Liste der SIEF-Teilnehmer für einen Stoff feststeht. Jedes SIEF muss dann bis zum 1.6.2018 bestehen. Es gibt keinen festen Termin, bis wann sich die SIEF-Teilnehmer einigen müssen. In Artikel 29.3 ist nur geregelt, dass jeder SIEF-Teilnehmer den anderen die vorhandenen Studie ...
Stand: 09.06.2010
Dialog: 5096
Nein, ein SIEF verpflichtet nur zum Austausch von Informationen sowie zur Abstimmung der Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes. SIEF-Teilnehmer sind auch zum Datenaustausch und zur Kostenteilung verpflichtet, falls sie für ihre Registrierung bestimmte fehlende Daten benötigen. SIEF verpflichtet nicht zu einem Konsortium. Konsortien sind in REACH weder angesprochen, noch vorgeschrieben. Regist ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5140
Grundsätzlich werden die Konsortien privatwirtschaftlich organisiert sein, d. h. Agentur, Kommission oder Behörden haben keine Rolle darin. Es ist davon auszugehen, dass die Mitglieder der Konsortien einen Vertrag miteinander schließen, in dem unter anderem geregelt wird, nach welchem Schlüssel Kosten geteilt werden und wie mit neuen Mitgliedern verfahren werden kann. Nach einem solchen Modell wür ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5212
Ein Hersteller muss erst dann sich in einem SIEF entscheiden, ob er bestimmte Prüfergebnisse für eine Registrierung benötigt, wenn er diese Registrierung tatsächlich durchführen will. Er hat somit, abhängig von der jeweiligen Mengenschwelle mehrere Jahre Zeit für diese Entscheidung. Für seine konkrete Entscheidung muss er sein Herstellungsvolumen des Stoffes und evtl. Expositionen, die ein Waiving ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5158
Der Registrant muss bei der EChA nicht nur die Stoffe als solche registrieren, sondern auch die bekannten Verwendungen, vgl. u. a. Artikel 10, Buchstabe a., Ziffer iii, womit diese Verwendungen des Stoffs chemikalienrechtlich abgedeckt sind und die registrierten Stoffe von jedem nachgeschalteten Glied in der Lieferkette ohne weiteres entsprechend eingesetzt werden können. Damit der Registrant sein ...
Stand: 12.01.2010
Dialog: 9722
Ein direktes Abschneidekriterium für den intended use gibt es für Stoffe in Zubereitungen bei der Registrierung nicht. Die Abschneidekriterien sind eher gefährdungsorientiert und in Art. 14 der REACH Verordnung geregelt. Für Stoffe in Zubereitungen ist ein Stoffsicherheitsbericht und somit die Aufnahme von Expositionsszenarien in Sicherheitsdatenblätter nicht erforderlich, wenn die Bedingungen des ...
Stand: 18.12.2009
Dialog: 5244