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Unter Nummer 74 des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) fallen sämtliche Diisocyanate der Form O=C=N-R-N=C=O.R steht hierbei für eine aliphatische oder aromatische Kohlenwasserstoffeinheit in beliebiger Länge.Methylendiphenyldiisocyanat erfüllt hierbei die o. g. Anforderungen. In diesem Fall steht die Methylendiphenyl-Einheit für R und stellt eine aromatische Kohlenwa ...
Stand: 28.08.2023
Dialog: 43816
Gemäß Anhang XVII Nummer 74 Abschnitt 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) dürfen ab „(…) 24. August 2023 weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden, es sei denn, a. (…) (Konzentration < 0,1 Gew.-%) oderb. der Arbeitgeber oder Selbstständige stellt sicher, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43800
Unter REACH-Aspekten stellt der hier skizzierte Umgang mit den Erzeugnissen lediglich einen Gebrauch unter nachgeschalteten Anwendern dar.1. Annahme: die Erzeugnisse als solche enthalten keine Stoffe, die zur Freisetzung bestimmt sind (Art. 7 Abs. 1 REACH-Verordnung), und sie enthalten auch keine „SVHC-Stoffe“ (Art. 7 Abs. 2). Insofern entfallen etwaige Registrierungs- oder Mitteilungspflichten de ...
Stand: 05.04.2018
Dialog: 42202
Für lediglich intern bzw. für eigene Verwendungszwecke hergestellte Stoffe oder für daraus hergestellte Zubereitungen sind in der REACH-Verordnung, im Gegensatz zu nichtisolierten, standortinternen oder transportierten isolierten Zwischenprodukten, keine Ausnahmeregelungen vorgesehen. Bei den ausschließlich intern gebrauchten oder verwendeten Stoffen/Zubereitungen handelt es sich NICHT um Zwischen ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 4691
Nach unserer Auffassung handelt es sich bei Cerium Acetat (vgl. http://esis.jrc.ec.europa.eu/ Navigation: Suche nach EC-Nummer: 208-654-0) nicht um einen UVCB-Stoff. Denn in dem ECHA-Leitfaden zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen unter REACH ist ein UVCB-Stoff ein Stoff, dessen qualitative und/oder quantitative Zusammensetzung mehr oder weniger unbekannt ist. Gemäß Ihrem Composition She ...
Stand: 05.11.2012
Dialog: 14809
Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU können oder besser gesagt dürfen nach der REACH-Verordnung (REACH) keine eigenen (Vor-)Registrierungen einreichen. Dies können nur „natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft“. REACH sieht für diese Fälle in Artikel 8 die Möglichkeit vor, dass ein so genannter Alleinvertreter (Only Representative; Abkürzung OR) die Verpflichtungen für Imp ...
Stand: 23.04.2012
Dialog: 15864
Ja, es ist richtig, dass wenn die Jahresmenge unter einer Tonne bleibt, eine Registrierung nach REACH nicht notwendig ist. Es hängt aber von der Substanz ab, ob andere Regelungen oder Beschränkungen in Betracht kommen. Ohne genaue Kenntnis des Stoffes und seiner inhärenten Stoffeigenschaften (insbesondere toxikologische und ökotoxikologische Daten) sowie des vorgesehenen Einsatzgebietes ist eine A ...
Stand: 09.11.2011
Dialog: 14894
(Hinweis zu den Abkürzungen: Art. = Artikel und Abs. = Absatz, wenn nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006).) Ausgangspunkt für die Beantwortung Ihrer Frage ist die Definition eines Stoffes unter REACH, sie lautet (Art. 3 Ziffer 1): „Stoff: chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, ei ...
Stand: 22.06.2011
Dialog: 13949
Ist die Abgabe von Stoffen und Zubereitungen gemäß REACH-Verordnung zum Verkauf bereits ein Inverkehrbringen?Nach Artikel 3 Nr. 12 der REACH-Verordnung ist Inverkehrbringen wir folgt definiert:"Inverkehrbringen: entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen;"D. h. gemäß Artikel 3 Nr. 12 ist die Abgabe und auch bereits das Be ...
Stand: 10.05.2011
Dialog: 13665
Unter der REACH-Verordnung können grundsätzlich alle Stoffe als solche oder in Zubereitungen (Gemischen), die in Mengen ab 1 t/a produziert oder importiert werden, nur dann in der Gemeinschaft legal hergestellt oder in Verkehr gebracht werden, wenn sie nach den einschlägigen Bestimmungen bei der Chemikalienagentur in Helsinki (ECHA) registriert werden (Ausnahmen siehe Artikel 2 sowie Annex IV und ...
Stand: 12.04.2011
Dialog: 13474
Bitte beachten Sie hierzu den genauen Wortlaut der REACH-Verordnung. In Absatz 2 heißt es: "Die Titel II, V, VI und VII gelten nicht, soweit ein Stoff wie folgt verwendet wird: (...) Buchstabe b) in Lebensmitteln oder Futtermitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, (...)" In der Verordnung 178/2002, Artikel 2 wird der Begriff Lebensmittel definiert als: "Im Sinne dieser Verordnung sind "Lebe ...
Stand: 08.02.2011
Dialog: 12973
REACH ist reines Stoffrecht. Nach Artikel 3 Nr. 1 ist der Begriff Stoff wie folgt definiert: "chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ...
Stand: 15.12.2010
Dialog: 12622
Inverkehrbringen ist in Artikel 3 Absatz 12 der REACH-Verordnung als entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte definiert. Die Einfuhr (in den Geltungsbereich der REACH-Verordnung) gilt als Inverkehrbringen. Demnach gelten Sie u. E. als "Inverkehrbringer", da es nach der genannten Definition keine Rolle spielt, dass das Unternehmen mit Ihrem "befreundet" ist u ...
Stand: 12.11.2010
Dialog: 12390
Zunächst muss festgestellt werden, in welche Kategorie die Versuchsprodukte im Sinne von REACH fallen. Granulate und andere Schüttgüter sind entsprechend den Begriffsbestimmungen nach Artikel 3, Nummern 1 bis 3 der REACH-Verordnung den Gemischen zuzuordnen. Wenn Sie diese Versuchsprodukte aus nicht-EU-Ländern erhalten, dann gelten Sie als Importeur, falls der Hersteller keinen Alleinvertreter für ...
Stand: 21.09.2010
Dialog: 12005
Der ursprüngliche Formensand ist als Naturstoff entsprechend Anhang V Punkt 7 der REACH-Verordnung von der Registrierungspflicht befreit. Das setzt voraus, dass der Sand (überwiegend als SiO2) nicht chemisch verändert wurde. Wenn Sie den Sand nach dem Guss wiederverwenden wollen, so ist dies vermutlich (ohne Wissen um die genauen Abläufe) kein Recycling im Sinne der REACH-Verordnung, da der Sand g ...
Stand: 01.09.2010
Dialog: 11846
zu Frage a) Im Rahmen der RIP-Projekte wird auch ein Leitfaden zu Fragen der Stoffidentität erstellt. Der Entwurf des Leitfadens wurde von der Europäischen Kommission zusammen mit verschiedenen Stakeholdern erstellt und diskutiert. Es ist geplant, auf der nächsten Sitzung der „Commission Working Group on Practical Preparations for REACH“ den endgültigen Entwurf (Final Draft) des Leitfadens vorzust ...
Stand: 09.06.2010
Dialog: 5090
Stoffgruppenbetrachtungen, category approaches, bridging und „read across“ setzen eine hohe Ähnlichkeit und eine enge Verwandtschaft der zu vergleichenden Stoffe voraus. Diese muss im Einzelfall belegt werden. Bei Pflanzenölen gibt es deutliche Unterschiede (z. B. im Gehalt an Erucasäure, Ricinolsäure, Proteinen u. ä.). Alle Pflanzenöle können daher pauschal nicht freigestellt werden. ...
Stand: 09.06.2010
Dialog: 5094
Nach Artikel 3 Absatz 37 der REACH-Verordnung bleibt die Auflösung eines natürlich vorkommenden Stoffes in Wasser ein Naturstoff. Der wässrige Extrakt bleibt ebenfalls ein Naturstoff. Extrakte aus natürlichen Stoffen mit anderen Lösemitteln sowie deren Mischungen mit diesen Lösemitteln sind demnach Zubereitungen. ...
Stand: 09.06.2010
Dialog: 5093
Nach der Stoffdefinition (Artikel 3 Nr. 1) gehört ein Lösemittel soweit es von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden kann, nicht zum Stoff selbst. In RIP 3.1, der Polymer Guidance, wird unter Punkt 3.2.2 klargestellt, dass sich die Tonnage auf das Trockengewicht eines Polymers bezieht. Analog ist bei den Extrakten der Fragestel ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5135
Die REACH-Pflichten an eine Registrierung (Artikel 6 VO (EG) Nr. 1907/2006) richten sich an Stoffe an sich oder in Gemischen (ehem. Zubereitungen). Demnach stellt sich hier die Frage, ob durch den Aufbereitungsschritt (Destillation) ein neuer Stoff entsteht. Das ist bei einem rein physikalischen Prozess in der Regel nicht zu unterstellen. Sind die Bestandteile des Gemisches durch einen Vorlieferan ...
Stand: 09.04.2010
Dialog: 10770