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Rechercheergebnisse

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Fragen zu einer Chemikalie nach Anhang XIV der REACH-Verordnung.

Zu 1.: Ja. Nach REACH-VO, Art. 56, Abs. 3 gilt:„Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung.“(In den genannten Absätzen 1 und 2 dieses Artikels ist die Zulassungspflicht und ihre Folgen beschrieben.) Die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung ist wiederum in Art. 3 Nr. 23 wie folgt definiert:„Wissenschaftliche ...

Stand: 18.06.2021

Dialog: 43548

Müssen Hydrokolloide registriert werden?

Nach der REACH-Verordnung vom 18. Dezember 2006 müssen alle in der EU hergestellten oder importierten Stoffe registriert werden, unabhängig davon, ob sie als gefährlich eingestuft sind oder nicht. Es gibt Ausnahmen in den Anhängen IV oder V oder Ausnahmeregelungen in Artikel 2. Um genauere Angaben zu evtl. Ausnahmetatbeständen zu bestimmten Stoffen machen zu können, ist die genaue Stoffidentität ...

Stand: 20.07.2016

Dialog: 4824

Benötigen wir für den Import von Naturkohle ein REACH-Zertifikat?

dies bereits über einen sogenannten Only Representative (OR; DE: Alleinvertreter) getan.Sollte Fall 2. zutreffen, wird empfohlen, sich den Nachweis direkt vom in der EU ansässigen Alleinvertreter zu holen, da dies eventuell von den deutschen Behörden hinterfragt wird. Zertifikate von Behörden, die eine Compliance mit REACH zusichern, gibt es nicht. Die meisten Aussagen bewegen sich im Bereich ...

Stand: 08.08.2017

Dialog: 29941

Wie werden Neutralisierungsprozesse nach Anhang V der REACH-Verordnung bewertet?

Anhang V der REACH-Verordnung listet Stoffe auf, welche nach Art. 2 Abs. 7 b von der Registrierungspflicht ausgenommen sind. Unter Nr. 4 dieses Anhangs heißt es:„4. Stoffe, die nicht als solche hergestellt, eingeführt oder in Verkehr gebracht werden und die durch eine chemische Reaktion entstanden sind, zu der es in folgenden Fällen gekommen ist:a) Ein (…) pH-Neutralisierungsmittel (…) erfüllt ...

Stand: 25.07.2019

Dialog: 42786

Welche Schritte müssen im Rahmen von REACH unternommen werden, um Reineisen (Reinheit >99 %) importieren zu können ?

des Alleinvertreters und dessen Registrierungsnummer. Dann könnten Sie ohne weiteres von jenem Lieferanten importieren.Die eigene REACH-Registrierung umfasst folgende Schritte:1.      Erstellung eines elektronischen Zugangs bei der ECHA (schnell und kostenlos).2.      Einreichung einer förmlichen Anfrage („Inquiry“) zu dem betreffenden Stoff, mit ausführlichem Analysenbericht; dies ist ebenfalls gebührenfrei.3 ...

Stand: 13.11.2020

Dialog: 43334