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Rechercheergebnisse

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Dürfen die Akten der arbeitsmedizinischen Betreuung/Vorsorge ohne weiteres vom alten an den neuen Betriebsarzt weitergegeben werden?

zur betriebsärztlichen Untersuchung aufsucht. (Quelle: Ärztekammer Berlin)Auf den Artikel "Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis" im Deutschen Ärzteblatt (Heft 21 vom 23. Mai 2014) weisen wir zur weiteren Information hin. ...

Stand: 13.08.2024

Dialog: 22856

Wann ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Schweißrauch verpflichtend? Ab 1,25 mg/m³ (AGW-Wert für A-Staub) oder ab 3 mg /m³?

) beinhaltet weit überwiegend alveolengängigen Staub (A-Staub) und Ultrafeinstaub. Die Luftkonzentration von 3 mg/m3 Schweißrauch im Vorsorgeanlass bezieht sich auf den gemessenen Schweißrauch, der in der Regel als Gesamtstaub erfasst wird. Aufgrund seiner Eigenschaften wird er vollständig als A-Staub gewertet.1.56. Warum wird beim Vorsorgeanlass „Schweißen und Trennen von Metallen" der Wert nicht von 3 mg/m ...

Stand: 21.10.2020

Dialog: 43229

Gibt es persönliche und gesundheitliche Voraussetzungen und Vorgaben, um die PSA-Ausrüstung gegen Absturz bei Instandhaltungsarbeiten zu nutzen?

und Handlungsanweisungen ergänzend zu den Anforderungen der ArbMedVV für die Tätigkeit relevant sind.Auf die weiteren Informationen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge der DGUV und den Leitfaden für Betriebsärzte weisen wir hin. ...

Stand: 17.02.2022

Dialog: 13053

Muss der Arbeitgeber für die notwendige Zeit und mögliche Aufwendungen einer vom Betriebsarzt angeordneten Untersuchung beim Spezialisten aufkommen?

- ArbMedVV).Die Entscheidung, wann die Hinzuziehung eines weiteren Arztes erfolgen muss und welcher Arzt hierfür geeignet ist, trifft der vom Arbeitgeber beauftragte Arbeits- oder Betriebsmediziner. Die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anfallenden Gesamtkosten trägt der Arbeitgeber. Die Zeiten für diese Untersuchungen zählen als Arbeitszeit (§ 3 Abs.3 ArbMedVV).Die Kostentragung ...

Stand: 23.02.2022

Dialog: 21405

Müssen Mitarbeiter, die regelmäßig Saunaaufgüsse durchführen arbeitsmedizinisch untersucht werden?

von Pflichtvorsorge zu stellen.In Bezug auf die von Ihnen dargelegte Arbeitsplatzsituation bzw. Arbeitsaufgabe gibt die AMR unter Punkt 4.2 „Anhaltspunkte zur Beurteilung weiterer Tätigkeiten“ konkrete Hinweise, indem als Parameter eine "Lufttemperatur über 45°C und Beschäftigungsdauer > 15 Min." aufgeführt werden. Da im konkreten Fall die Expositionszeit von 15 Minuten unterschritten wird, ergibt sich kein Anlass ...

Stand: 08.10.2018

Dialog: 23847