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Rechercheergebnisse

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Muss jede durchgeführte Vorsorgeuntersuchung bei den Beschäftigten in der Vorsorgerkartei dokumentiert sein?

:"Das ärztliche Berufsrecht sieht für ärztliche Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren vor. Bei Tätigkeiten, bei denen nach längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen auftreten können, reicht diese Aufbewahrungszeit nicht aus. Dies gilt insbesondere für ärztliche Unterlagen zu Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (K1 und K2), für die Artikel 15 der Richtlinie 2004/37/EG ...

Stand: 08.09.2020

Dialog: 43279

Innerhalb welcher Frist müssen wir Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern eine erneute Angebotsvorsorge anbieten?

In § 5 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung, weiter regelm ...

Stand: 10.09.2019

Dialog: 42835

Ist die arbeitsmedizinische Untersuchung nach Arbeitszeitgesetz vom juristischen Aspekt her eine Angebotsvorsorge, eine Tauglichkeitsuntersuchung oder eine Wunschvorsorge?

Im § 6 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist geregelt:"Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber ...

Stand: 25.01.2024

Dialog: 43287

Frage zum Erfordernis / der Zulässigkeit einer arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Selbst bei effizientester PSA muss die Pflichtvorsorge durchgeführt werden !In der Pflichtvorsorge wird dem Beschäftigten der Sinn dieser Maßnahme erläutert und er wird auf Frühzeichen einer Gesundheitsschädigung untersucht.Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) gibt zwar schon an, dass es keine Ausnahmen gibt, aber für praktische Arbeitsschützer war das nicht eindeutig genug ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 42471

Inwieweit trifft die Aussage zu, dass der Betriebsarzt nur noch beratende Funktion ausüben soll?

auszuwerten. Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes für den oder die Beschäftigte oder andere Beschäftigte nicht ausreichen, so hat der Arzt/die Ärztin dies dem Arbeitgeber mitzuteilen und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen.Hält der Arzt oder die Ärztin aus medizinischen Gründen, die ausschließlich in der Person des oder der Beschäftigten liegen, einen Tätigkeitswechsel ...

Stand: 26.11.2013

Dialog: 19872

Muss eine Impfung nach ArbMedVV angeboten werden, auch wenn eine Tätigkeit nicht explizit in der Verordnung genannt wird?

werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angeboten. ...

Stand: 12.03.2024

Dialog: 9237

Welche Bedeutung kommt den "DGUV-Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" noch zu, nachdem die ArbMedVV in der aktuellen Fassung keine Pflichtuntersuchungen mehr vorsieht?

der Untersuchung macht jedoch Sinn für die Beschäftigten, da sie der Gesundheit am Arbeitsplatz dient und in der Regel keine beruflichen Nachteile entstehen, da die Maßnahmen des Arbeitsschutzes bis auf seltene Ausnahmen, die dann der Zustimmung des Mitarbeiters bedürfen, nicht mitarbeiter-, sondern arbeitsplatzbezogen erfolgen. Die Bescheinigung über die durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorge enthält ...

Stand: 16.01.2023

Dialog: 25931