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Muss auch der Nebenarbeitgeber eine Schwangerschaft an die Behörde melden?

Ja!Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle Arbeitnehmerinnen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Nach § 27 MuSchG hat der Arbeitgeber unverzüglich die Aufsichtsbehörde über die Schwangerschaft zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung hat den Zweck, der Aufsichtsbehörde Gelegenheit zu geben, den Arbeitgeber auf Beschäftigungsverbote bei der ausgeführten Tätigkeit hinzuweisen und beratend ...

Stand: 20.05.2019

Dialog: 29806

Wann und an welche Behörde muss ich als Arbeitgeber die Schwangerschaftsmitteilung einer Mitarbeiterin senden?

Der Arbeitgeber muss unverzüglich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft durch die werdende Mutter die Schwangerschaftsmitteilung an die zuständige Behörde senden (§ 27 Absatz 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG).Folgende Angaben sollen der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden:- Name, Anschrift und Geburtsdatum der werdenden Mutter- voraussichtlicher Tag der Entbindung- Auskunft über die tägliche ...

Stand: 12.11.2024

Dialog: 682

Existiert ein Formblatt zur Mitteilung einer Schwangerschaft?

Die Mitteilung einer Schwangerschaft nach § 27 Mutterschutzgesetz ist formlos an die zuständige mutterschutzrechtliche Aufsichtsbehörde zu richten. Inhalte der Mitteilung werden beispielhaft in dem Formblatt der Arbeitsschutzverwaltung NRW (s.u.) gegeben.Auf Verlangen der Behörde hat der Arbeitgeber weitere Angaben zu machen:1) die Namen der schwangeren oder stillenden Frauen, die bei ihm ...

Stand: 14.04.2025

Dialog: 1007

Liegt aus Sicht der Arbeitgeberseite ein Verstoß gegen Vorschriften des Mutterschutzes vor, wenn die werdende Mutter ihre Schwangerschaft für sich behält?

, in ihrem Belieben.Der Arbeitgeber hingegen muss unverzüglich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft durch die werdende Mutter die Schwangerschaftsmitteilung an die zuständige Aufsichtsbehörde (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierung) senden (§ 27 Abs.1 MuSchG).Zuständig ist grundsätzlich die Behörde, in deren Aufsichtsbezirk sich der Beschäftigungsort der werdenden Mutter ...

Stand: 12.12.2019

Dialog: 1034

Ist jede Branche zur Meldung einer schwangeren Mitarbeiterin verpflichtet?

Die Mitteilung einer Schwangerschaft nach § 27 Mutterschutzgesetz – MuSchG ist nicht auf bestimmte Branchen beschränkt, sondern muss von jedem Arbeitgeber, der eine werdende Mutter beschäftigt, abgegeben werden. Die Mitteilung ist (formlos) an die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW: Dezernat 56 der Bezirksregierung) zu richten. Sie muss folgende Angaben enthalten:die Namen der schwangeren ...

Stand: 01.03.2020

Dialog: 2351

Wie kann ich dagegen vorgehen, dass mein Arbeitgeber meine Schwangerschaft ohne meine Erlaubnis bei Kollegen bekannt gegeben hat?

sind, über das Ergebnis dieser Gefährdungsbeurteilung zu informieren. Die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gegenüber den bei ihm beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bezieht sich somit rein auf die Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen. Die Bekanntgabe der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin ist hiermit nicht gemeint. Nach § 27 Abs.1 Satz 2 MuSchG darf er diese ...

Stand: 27.04.2022

Dialog: 42270