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Auf welcher Basis berechnet sich das Arbeitsentgelt während des Mutterschutzes, wenn zuvor wegen Arbeitsunfähigkeit Lohnersatzzahlung geleistet wurden?

Die Antwort auf Ihre Frage findet sich in § 21 Abs. 2 Mutterschutzgesetz, wo es heißt:"Für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 bleiben unberücksichtigt:...Kürzungen des Arbeitsentgelts, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldetem Arbeitsversäumnis eintreten"Zu den unverschuldeten Arbeitsversäumn ...

Stand: 01.03.2019

Dialog: 4637

Steht mir eine Gehaltserhöhung auch im Beschäftigungsverbot zu?

Während eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots erhalten Sie Mutterschutzlohn. Dieser ist in §§ 18 und 21 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt:"Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnit ...

Stand: 05.06.2023

Dialog: 43296

Wie wird bei einem Beschäftigungsverbot das Arbeitsentgelt berechnet, wenn es auf Provisionszahlungen basiert?

Provision ist grundsätzlich Arbeitsentgelt und damit in die Ermittlung des zustehenden Mutterschutzlohnes einzubeziehen.Berechnungsbasis ist der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist (§ 18 Mutterschutzgesetz).  ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 5865

Kann ein Arbeitgeber einer Schwangeren ein Beschäftigungsverbot aussprechen oder die Arbeitszeit reduzieren? Wer zahlt dann den Lohn?

Aufgrund Ihrer Schwangerschaft fallen Sie unter die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes - MuSchG. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes einzuhalten und die entsprechend erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.Die in Ihrer Frage angesprochenen arbeitszeitlichen Verbote sind im Unterabschnitt 1 des MuSchG geregelt.Nach § 5 MuSchG dürfen schwangere oder ...

Stand: 26.05.2023

Dialog: 4062

Wie wird mein Lohn bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot berechnet, wenn ich vor Bekanntgabe der Schwangerschaft noch keine 3 Monate beschäftigt war?

Die Lohnfortzahlung im Falle eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes ist im § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach wird "als Mutterschutzlohn [...] das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt". In den Fällen, in denen ein Beschäftigungsverhältnis noch keine 3 Monate besteht, regelt § 21 Abs. ...

Stand: 09.07.2019

Dialog: 23028