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In welcher Höhe steht mir Mutterschaftslohn während eines Beschäftigungsverbots zu?

Der Mutterschutzlohn ist im § 18 Mutterschutzgesetz geregelt. Danach wird als Mutterschutzlohn das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft bezahlt.Da in Ihrem Fall die Mehrarbeit und damit der erhöhte Lohn erst mit Eintritt der Schwangerschaft erfolgte, hat dieser Mehrverdienst keine Auswirkung auf den Mutterschutzlohn. ...

Stand: 03.05.2018

Dialog: 42272

Auf welcher Basis berechnet sich das Arbeitsentgelt während des Mutterschutzes, wenn zuvor wegen Arbeitsunfähigkeit Lohnersatzzahlung geleistet wurden?

Arbeitsversäumnissen gehören auch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit.Die Höhe des Mutterschaftsgeldes ermittelt Ihre zuständige Krankenkasse, weshalb wir empfehlen, sich mit der Fragestellung direkt an diese zu wenden.Weitere Informationen zum Mutterschutz können hier gefunden werden. ...

Stand: 01.03.2019

Dialog: 4637

Wird bei der Berechnung des Elterngeldes ein gezahltes Krankengeld berücksichtigt?

berücksichtigt." Weiter heißt es (S. 47):"Entgeltersatzleistungen (wie z. B. (...) Krankengeld), die während des Elterngeldbezugs als Ersatz für das Einkommen vor der Geburt gezahlt werden, mindern den Elterngeldanspruch."Da KomNet für Fragen zum Elterngeld keine Zuständigkeit hat, empfehlen wir für nähere Auskünfte zur Ermittlung und Höhe des Ihnen zustehenden Elterngeldes eine entsprechende Frage direkt ...

Stand: 18.01.2021

Dialog: 5028

Wer kommt bei einem Beschäftigungsverbot im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses für den Lohnausfall auf?

oder nicht versicherten Frauen vom Bundesversicherungsamt. Der Mutterschutzlohn stellt ein steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt.Arbeitnehmerinnen mit geringfügigem Verdienst haben ebenfalls Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe von max. 210 €. Nähere ...

Stand: 24.04.2018

Dialog: 3921

Steht mir eine Gehaltserhöhung auch im Beschäftigungsverbot zu?

, zum Beispiel bei Lohn- und Gehaltserhöhungen beziehungsweise -kürzungen, die während des Berechnungszeitraums wirksam werden, ist für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes für den gesamten Berechnungszeitraum von dem geänderten Verdienst auszugehen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Frau ohne Beschäftigungsverbot weitergearbeitet und das Arbeitsentgelt in der geänderten Höhe bezogen ...

Stand: 05.06.2023

Dialog: 43296