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Gelten die Regelungen zum Mutterschutz (Kündigungsschutz) und zum Erziehungsurlaub auch für Frauen, die ein Kind adoptiert haben?

Frauen, die ein Kind adoptiert haben oder adoptieren wollen, können den besonderen Kündigungsschutz des § 9 Abs. 1 Mutterschutzgesetz nicht in Anspruch nehmen, weil das Mutterschutzgesetz nur für leibliche Mütter gilt.Jene können aber, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, Elternzeit beanspruchen. Wollen sie dies tun, müssen sie mit einer entsprechenden Willenserklärung die Elternzeit ...

Stand: 02.01.2019

Dialog: 4017

Kann man einer schwangeren Kollegin, die ihre Arbeit praktisch eingestellt hat, kündigen?

(in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen - Dezernate 56) zuständig. Die Dienststellen stehen Arbeitgebern bei diesem speziellen Thema gerne beratend zur Seite. ...

Stand: 03.04.2019

Dialog: 1872

Wie sind Kündigungsschutz und Urlaubsanspruch während einer Schwangerschaft?

Werdende und stillende Mütter stehen unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) .Zur Kündigung:Ein wesentlicher Punkt des Mutterschutzgesetzes ist der Kündigungsschutz (§ 17 MuSchG) für werdende und stillende Mütter, der nur unter besonderen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde auf Antrag des Arbeitgebers aufgehoben werden kann. Das heißt, Ihr Arbeitgeber kann Ihnen grundsätzlich ...

Stand: 07.05.2018

Dialog: 4229

Kann ich meiner schwangeren Angestellte kündigen, wenn sie trotz eines Beschäftigungsverbotes "schwarz" arbeitet?

nicht mit dem Zustand der Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung im Zusammenhang stehen dürfen. Es handelt sich bei der Kündigung einer Schwangeren immer um eine Einzelfallentscheidung, welche der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde (in Nordrhein-Westfalen: Dezernat 56 der Bezirksregierung und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) bedarf ...

Stand: 07.02.2019

Dialog: 20100

Darf mir mein Arbeitgeber wegen Krankheit in der Schwangerschaft kündigen? Welche Arbeiten darf ich nicht verrichten?

Beschäftigungsverbote sind im Abschnitt 2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) geregelt und greifen dann, wenn die nach Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 MuSchG vom Arbeitgeber ergriffenen Schutzmaßnahmen keinen effektiven Schutz für Mutter und Kind darstellen (vergl. § 9 MuSchG).Im vorliegenden Fall könnte zunächst an § 11 Abs. 5 Nr. 1 (Arbeiten mit Lasten von mehr als 5 bzw. 10 Kg), Nr. 3 (ständiges Stehen) MuSchG ...

Stand: 28.12.2018

Dialog: 1640