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Wie berechnet sich der erste und der letzte Tag meiner Mutterschutzfrist?

) zu Fristbeginn und Fristende herangezogen.§ 187 Abs.1 BGB: "Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt."§ 188 Abs.2 BGB: " Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes ...

Stand: 15.04.2019

Dialog: 4244

Muss ein Arbeitgeber einer Verlängerung von Elternzeit im dritten Jahr zustimmen?

Die Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.Die Zustimmung Ihres Arbeitgebers ist nicht erforderlich für die Elternzeit, die Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen diese Elternzeit nicht verweigern. Sie müssen ihm aber rechtzeitig (d.h. spätestens 7 Wochen vorher mitteilen) dass Sie in Elternzeit gehen möchten. Elternzeit im Zeitr ...

Stand: 26.07.2018

Dialog: 6172

Muss der Arbeitgeber dem dritten Jahr Elternzeit zwingend zustimmen, wenn eine Betriebsschließung ansteht?

Wird die Kündigung abgelehnt und von der Aufsichtsbehörde nichts anderes entschieden, haben Sie Anspruch auf drei Jahre Elternzeit.Dies ergibt sich aus dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG):§ 15 Abs.2 BEEG:"Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag ...

Stand: 28.12.2018

Dialog: 8889

Wann muss man spätestens den Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber stellen und ab wann ist man im Kündigungsschutz?

Regelungen zur Elternzeit sind im Abschnitt 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) getroffen. Wer für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes Elternzeit beanspruchen will, muss diese spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen ...

Stand: 07.01.2019

Dialog: 4001

Ist es möglich mit schriftlicher Einwilligung der Betroffenen und ärztlichem Attest auf die Mutterschutzfrist nach der Geburt zu verzichten?

Werdende Mütter haben Anspruch auf die Schutzfristen vor und nach der Entbindung. Für die 6-wöchige Schutzfrist vor der Entbindung besteht aber kein absolutes Beschäftigungsverbot. Es steht der Schwangeren frei, selbst zu entscheiden, ob und wie lange sie noch im Zeitraum dieser 6 Wochen arbeiten möchte. Sie darf so lange weiter arbeiten, wie sie dazu in der Lage ist, maximal bis zum Entbindungsta ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 4815