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Ist ein Sessel als Liegemöglichkeit für eine werdende Mutter geeignet?

Sowohl das Mutterschutzgesetz (§ 9 Abs.3) als auch die Arbeitsstättenverordnung (Anhang Nr. 4.2, Abs.1) verpflichten den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass sich schwangere und stillende Frauen während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen können. Da die Anforderungen in § 9 Abs. 3 MuSchG enumerativ und nicht alternativ aufgezählt ...

Stand: 11.03.2019

Dialog: 42261

Dürfen Frauen in der Schwangerschaft Gabelstapler fahren?

Das Verbot ist zu bejahen, wenn die Beschäftigung schwerpunktmäßig oder während eines bedeutenden Teils der Arbeitszeit auf einen Beförderungsmittel ausgeübt wird.In anderen Fällen kommt § 11 Abs. 5 Ziffer 5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht zur Anwendung, insbesondere nicht, wenn das Beförderungsmittel nur gelegentlich, hin und wieder benutzt wird oder wenn die Tätigkeit nicht schwerpunktmäßig ...

Stand: 03.04.2019

Dialog: 3275

Welche Regelungen muss der Arbeitgeber bei Stillenden beachten?

Gefährdungen für die Frau oder das ungeborene Leben, so sind diese durch Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitszeiten auszuschließen.Ist eine solche Umgestaltung nicht möglich oder nicht zumutbar, weil sie mit einem erheblichen Aufwand verbunden sind, muss die Mitarbeiterin auf einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt werden. Hierbei hat der Arbeitgeber nicht nur ein Umsetzungsrecht ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 43860

Welchen Regelungen bestehen bei Arbeiten in der Schwangerschaft mit FFP2-Masken?

, siehe Ziffer 3.2.2.3.3. Empfehlungen zum Tragen von Schutzmasken, Begrenzung der Tragezeit.Der Arbeitgeber hat zusätzlich nach § 9 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sicherzustellen, dass die schwangere Frau ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass sich die schwangere Frau während der Pausen ...

Stand: 15.03.2021

Dialog: 43487

Wie muss ich folgenden Punkt: "ständiges stehen, länger als 4 Stunden täglich nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats" aus dem Mutterschutzgesetz verstehen?

Das von Ihnen zitierte Beschäftigungsverbot findet sich im § 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG):"Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Ge ...

Stand: 04.02.2019

Dialog: 29409