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Rechercheergebnisse

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Wenn ich auf die sechs Wochen Mutterschutz vor der Geburt verzichten möchte, kann ich dies dann bei einer Mehrlingsgeburt auch für die zusätzlichen sechs Wochen nach der Geburt tun?

im Unterschied zum § 3 Abs. 1 MuSchG (6 Wochen vor der Geburt) die Beschäftigung nicht zulässig.Das Beschäftigungsverbot des § 3 Abs. 2 MuSchG ist absolut und zwingend (absolutes Beschäftigungsverbot). Beschäftigt der Arbeitgeber die Frau trotzdem, macht er sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig.Auf weitere Informationen zum Mutterschutz unter www.mags.nrw/mutterschutz  weisen wir ebenso hin wie auf S. 35ff ...

Stand: 30.05.2018

Dialog: 15780

Gibt es ein Beschäftigungsverbot für schwangere Näherinnen?

Das von Ihnen zitierte Beschäftigungsverbot für bezieht sich insbesondere auf Maschinen, die mit den Füßen angetrieben werden und bei denen dadurch eine hohe Fußbeanspruchung entsteht. Bei elektrisch angetriebenen Maschinen ist dies in der Regel nicht der Fall. Wir gehen daher davon aus, dass Näherinnen an solchen Maschinen im Regelfall nicht unter dieses Beschäftigungsverbot fallen.Generell muss ...

Stand: 27.02.2019

Dialog: 23367

Kann eine Schwangere sich eine Bescheinigung zur "Teil-Arbeitsunfähigkeit" (reduzierte Arbeitszeit) ausstellen lassen?

Die Beschäftigungsverbote für schwangere Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetz - MuSchG. Hierbei wird zwischen betrieblichen (gilt für alle werdende und stillende Mütter) und ärztlichen (per ärztlichem Attest) Beschäftigungsverboten unterschieden. Ein ärztliches Beschäftigungsverbot kann von einem Arzt bzw. einer Ärztin unter folgenden Voraussetzungen ausgesprochen ...

Stand: 28.02.2019

Dialog: 26608

Kann ein Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung in der Schwangerschaft aus aktuellem Anlass wiederholen?

. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 13 MuSchG.Bei den Beschäftigungsverboten wird zwischen generelle Beschäftigungsverboten und individuellen ärztlichen Beschäftigungsverboten unterschieden. Individuelle ärztliche Beschäftigungsverbote berücksichtigen den individuellen Gesundheitszustand der Schwangeren. Sie sind in § 16 ...

Stand: 07.05.2024

Dialog: 29315

Stimmt es, dass nur der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausstellen kann?

Die Beschäftigungsverbote für schwangere Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus § 13 und § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Hierbei wird zwischen betrieblichen (gilt für alle werdende und stillende Mütter, § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG) und ärztlichen (per ärztlichem Attest, § 16 Abs. 1 MuSchG) Beschäftigungsverboten unterschieden:1. Betriebliche Beschäftigungsverbotegelten für alle werdenden ...

Stand: 11.06.2024

Dialog: 6230

Bestehen Tätigkeitsverbote beim Umgang von CMV-negativen Schwangeren mit CMV-positiven immunsupprimierten Patienten?

einer Seroprevalenzstudie durchgeführt bei schwangeren Mitarbeiterinnen des Universitätsklinikums Frankfurt am Main wiesen dagegen Mitarbeiterinnen aus der Pflege höhere CMV Durchseuchungsraten als Ärztinnen. Dieser Unterschied war statistisch signifikant (p=0,0136). Als ursächlich wurde der häufigere und ggf. intensivere beruflich bedingte Kontakt mit Körperflüssigkeiten in Betracht gezogen.Somit unterscheidet ...

Stand: 09.07.2019

Dialog: 22137