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Muss ich in der Zeit zwischen Bekanntmachung der Schwangerschaft und der Klärung des Beschäftigungsverbotes weiter arbeiten?

zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau ...

Stand: 02.04.2025

Dialog: 25415

Dürfen stillende Mütter Blut abnehmen?

kann, und gleichzeitig der allgemeine Arbeitsschutz sowie die Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen nach der Biostoff-Verordnung in Verbindung mit dem TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" nicht sichergestellt ist.Bei der Gefährdungsbeurteilung ist die Infektionsgefährdung einer stillenden Frau anders zu bewerten als die Infektionsgefährdung einer Schwangeren ...

Stand: 23.12.2020

Dialog: 43121

Welche Regelungen gelten nach dem Mutterschutzgesetz bei einer Fehlgeburt?

.bis zum Ablauf von acht Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche.Sie kann ihre Erklärung nach Satz 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht.“Weitere Informationen finden sich in der aktuellen Meldung „Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten in Kraft getreten“ auf dem Familienportal.Hinweis:Auf den § 17 „Kündigungsverbot“ Absatz 1 MuSchG möchten ...

Stand: 06.06.2025

Dialog: 3038

Kann ein betriebliches Beschäftigungsverbot auch eine Reduzierung der Arbeitszeit beinhalten?

Ja. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist zulässig. Allerdings ist weiterhin der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu bezahlen. Die Differenz zwischen der tatsächlich geleisteten Arbeit und der regulären Arbeitszeit wird dann auf Antrag über die Umlage U2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz durch die Krankenkasse der werdenden Mutter erstattet. ...

Stand: 26.02.2019

Dialog: 21506

Darf eine werdende Mutter auf eigenen Wunsch im Waldkindergarten weiterarbeiten, auch wenn ihr Immunstatus nicht bestimmt wurde?

Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren (in Nordrhein-Westfalen sind die Dezernate 56 der Bezirksregierungen die z ...

Stand: 28.02.2019

Dialog: 23921

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