Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 5 von 5 Treffern

Gibt es für jugendliche Auszubildende (17 Jahre) im Gaststättengewerbe keine (Ersatz-)Feiertage?

Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.Die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist ausschließlich in den im Jugendarbeitsschutzgesetz genannten Branchen möglich.Für die zulässige Beschäftigung an Samstagen gilt: Mindestens zwei Samstage im Monat ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 42531

Wie lang ist die maximal zulässige Wochenarbeitszeit von volljährigen Auszubildenden?

von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Die von Ihnen beschriebene Problematik ist daher vermutlich arbeitsrechtlicher Art, nämlich die auf der Grundlage des Ausbildungsvertrages bzw. der arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Vereinbarungen zu leistenden Arbeitsstunden.Wir empfehlen, dass Sie sich mit der Problematik ...

Stand: 06.03.2025

Dialog: 4649

Darf bei volljährigen Auszubildenden die gleitende Arbeitszeit geändert werden?

Die angegebenen Arbeitszeiten sind sowohl im Hinblick auf die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit (im Halbjahresdurchschnitt) von acht Stunden als auch im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden gesetzeskonform (§ 3 Arbeitszeitgesetz-ArbZG).Die Pausenregelungen ergeben sich aus § 4 ArbZG. Hiernach sind bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden ...

Stand: 01.09.2023

Dialog: 1073

Wie ist die erlaubte Arbeitszeit von Jugendlichen von 14 und 15 Jahren?

wird. Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.An Sonntagen ist die Beschäftigung eines Jugendlichen grundsätzlich verboten. Ausnahmen davon sind unter § 17 JArbSchG beschrieben. Die Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen davon sind in § 5 JArbSchG beschrieben. Rechtsgrundlagen für die Beschäftigung von Minderjährigen: §§ 2, 5, 8, 15, 16 und 17 JArbSchG. . ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 1936

Ist es zulässig, dass ich in meiner Ausbildung an Sonn- und Feiertagen bis zu 12 Stunden arbeiten muss?

nicht überschritten werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 bis zu 10 Stunden täglich dürfen innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Sonn- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich verboten. Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten bestehen aber nach dem ArbZG Ausnahmeregelungen. Auf die gesetzlichen Ruhezeiten gem. § 5 ...

Stand: 07.03.2024

Dialog: 4795