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Gibt es für jugendliche Auszubildende (17 Jahre) im Gaststättengewerbe keine (Ersatz-)Feiertage?

Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.Die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist ausschließlich in den im Jugendarbeitsschutzgesetz genannten Branchen möglich.Für die zulässige Beschäftigung an Samstagen gilt: Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigung ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 42531

Wieviel Stunden darf ein Jugendlicher über 18 Jahre (in der 9. Klasse) nach der Schule arbeiten?

Es ist richtig, dass ein über 18-jähriger nicht mehr vom Geltungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) erfaßt wird. Der Schüler ist volljährig und könnte aus diesem Grund neben der Schule auch einer Vollerwerbstätigkeit nachgehen. Er ist dann Arbeitnehmer und bei der Beschäftigung wären hier von Seiten des Arbeitgebers die arbeitszeitlichen Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes ...

Stand: 08.03.2024

Dialog: 1581

Wie lange darf ein Schüler während der Ferien arbeiten ?

) täglich• an bis zu 5 Werktagen in der Woche• zwischen 8 und 18 Uhr• nicht vor oder während des Schulunterrichts.Andere gewerbliche Tätigkeiten, wie z.B. das Einräumen von Regalen in Supermärkten und Ähnliches, ist Kindern unter 15 Jahren auch in den Ferien nicht erlaubt.Rechtsgrundlage hierfür ist die Kinderarbeitsschutzverordnung und § 5 Abs. 4 Jugendarbeitsschutzgesetz.  ...

Stand: 24.06.2024

Dialog: 531

Welche Arbeitszeiten gelten für volljährige Berufsschüler?

im Betrieb - auch an beiden Schultagen - für erwachsene Auszubildende zulässig.Nach der Rechtsprechung durch das BAG ist nicht nur die Berufsschulzeit, sondern auch die Fahrtzeit zwischen Berufsschule und Betrieb auf die Arbeitszeit anzurechnen (z.B. BAG 5 AZR 413/99)Die Beschäftigung vor einem vor neun Uhr beginnenden Berufsschulunterricht ist nicht zulässig. Das gilt auch für Auszubildende, die über 18 ...

Stand: 20.05.2019

Dialog: 9207

Wie ist die erlaubte Arbeitszeit von Jugendlichen von 14 und 15 Jahren?

Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung. Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche beschäftigt werden. Hier gilt dann eine Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Für Kinder ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 1936