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Welche Pflichten hat ein auf der Baustelle tätiger Unternehmer ohne Beschäftigte? Müssen die von ihm und von Beschäftigten anderer Gewerke genutzten Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden?

Nach § 6 "Pflichten sonstiger Personen" der Baustellenverordnung (BauStellV) gilt, dass zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auch die auf einer Baustelle tätigen Unternehmer ohne Beschäftigte die bei den Arbeiten anzuwendenden Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten haben. Sie haben die Hinweise des Koordinators sowie den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ...

Stand: 11.12.2017

Dialog: 30846

Gilt die Baustellenverordnung bei der privaten Errichtung eines Einfamilienhauses?

Generell gilt die Baustellenverordnung (BaustellV) auch für den Bau von Eigenheimen. Welche Pflichten aus der Baustellenverordnung Sie als Bauherr eines Eigenheims tatsächlich haben, hängt i.d.R. vom Umfang des Bauvorhabens ab. Nur dann, wenn auf der Baustelle keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, ist die Baustellenverordnung nicht anzuwenden. In der Regel ist davon auszugehen ...

Stand: 13.11.2017

Dialog: 2086

Brauchen wir neben dem SiGeKo eine sicherheitstechnische Betreuung unserer Baustelle?

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für den Bauherrn, eine Baumaßnahe durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit begleiten bzw. betreuen zu lassen. Die Verpflichtung zur Bestellung/Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegt ausschließlich Arbeitgebern (Arbeitssicherheitsgesetz). Das heißt, die einzelnen Arbeitgeber (Gewerke), welche für die Bauausführung beauftragt sind, müssen die s ...

Stand: 26.02.2019

Dialog: 42610

Kann man ein Muster SiGe-Plan für immer gleichartige Gebäude und gleichen Bauablauf erstellen und verwenden?

Gemäß § 2 Abs. 3 Baustellenverordnung (BaustellV) ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) zu erstellen, wenn- auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, eine Vorankündigung zu übermitteln istoder- auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV ausgeführt werden.Der SiGePlan muss ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 8182

Kann die Verantwortung des Bauherren nach § 4 BaustellV auf Dritte und weitere Personen übertragen werden?

Bauherr ist, wer die Errichtung, Änderung oder den Abbruch einer baulichen Anlage veranlasst und tatsächlich Einfluss auf das Baugeschehen hat. Dies ist in der Regel der Inhaber der Baugenehmigung. Er muss nicht Eigentümer des Baugrundstücks sein.Als Veranlasser trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben. Er hat eine umfassende Fürsorgepflicht für die Organisation des Bauprozess ...

Stand: 02.11.2016

Dialog: 5559