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Ist man als verantwortlicher Dritter auf einer Baustelle/bei einem Bauvorhaben weisungsbefugt?

werden Generalübernehmer, Ingenieur- oder Architekturbüros oder Unternehmen, die mit der Errichtung einer baulichen Anlage beauftragt wurden, als „beauftragten Dritte“ benannt.In der Verantwortung des Bauherrn bleibt auch bei der Beauftragung eines „beauftragten Dritten“ Folgendes:-       Sorgfältige Auswahl des „beauftragten Dritten“-       Sorgfältige Übertragung von Aufgaben und Befugnissen-       Überprüfung ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 43197

Brauchen wir neben dem SiGeKo eine sicherheitstechnische Betreuung unserer Baustelle?

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für den Bauherrn, eine Baumaßnahe durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit begleiten bzw. betreuen zu lassen. Die Verpflichtung zur Bestellung/Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegt ausschließlich Arbeitgebern (Arbeitssicherheitsgesetz). Das heißt, die einzelnen Arbeitgeber (Gewerke), welche für die Bauausführung beauftragt ...

Stand: 26.02.2019

Dialog: 42610

Welche persönlichen Voraussetzungen/Qualifikationen benötigt man zur Erstellung von SiGe-Plänen?

.(1a) Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte wird durch die Beauftragung geeigneter Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden.(2) Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator1.die in § 2 Abs. 1 vorgesehenen Maßnahmen zu koordinieren,2.den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen und3.eine Unterlage ...

Stand: 18.03.2025

Dialog: 17555

Ist es richtig, dass der Bauherr bzw. der Bauleiter den SiGePlan erstellt und der SiGeKo auf dessen Einhaltung hinwirkt?

In § 3 der Baustellenverordnung - BauStellV - ist die Koordinierung festgeschrieben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauStellV kann der Bauherr oder ein von ihm beauftragter "Dritter" die Aufgaben der Koordination selbst wahrnehmen. § 3 Abs. 1a) BauStellV ist zu entnehmen, dass der Bauherr oder sein beauftragter "Dritter" durch die Beauftragung geeigneter weiterer Koordinatoren nicht von ihrer ...

Stand: 06.03.2013

Dialog: 18081

Kann die Verantwortung des Bauherren nach § 4 BaustellV auf Dritte und weitere Personen übertragen werden?

der Wirksamkeit der Beauftragung sollte diese schriftlich erfolgen. Der beauftragte Dritte nimmt dann die Bauherren-Aufgaben aus der Baustellenverordnung wahr, als sei er selbst der Bauherr. Der verantwortliche Dritte muss aufgrund dieser Übertragung wie der Bauherr selbst handeln und entscheiden können (siehe RAB 10 Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)).Siehe ...

Stand: 02.11.2016

Dialog: 5559