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Wie gliedert sich die Verantwortung für den Arbeitsschutz bei der Feuerwehr, wenn es keine eigenen Vereinbarungen gibt?

, hier i.d.R. der Unfallkassen der Länder. Auf die DGUV Information 205-008 (bisher: GUV-I 8554) "Sicherheit im Feuerwehrhaus" und die DGUV Information 205-010 (bisher: GUV-I 8651) "Sicherheit im Feuerwehrdienst" weisen wir hin. Welche Verantwortlichkeiten die Leiter der Feuerwehren tragen, muss jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der anzuwendenden Feuerwehrdienstvorschriften und der übertragenen ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 17408

Besteht ein Interessenkonflikt, wenn eine Person als Fachkraft für Arbeitssicherheit und verantwortliche Elektrofachkraft bestellt wird?

Die §§ 1, 2, 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) begründen die Möglichkeit und die Verpflichtung des Arbeitgebers, bestimmte Personen vertraglich zu den dort vorgesehenen Funktionen zu verpflichten. Diese Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte müssen von den verantwortlichen Personen i. S. von § 13 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterschieden werden, die eigenverantwortlich ...

Stand: 14.02.2019

Dialog: 42587

Kann ein Bereichsleiter, dem vom Geschäftsführer Unternehmerpflichten übertragen wurden, diese zum Teil weiter auf Abteilungsleiter übertragen?

Beauftragten (i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 5 oder § 13 Abs. 2 ArbSchG) - muss zur (Weiter-)Übertragung von Pflichten die entsprechende Befugnis eingeräumt werden. Das Gesetz begrenzt den Kreis der Adressanten einer Pflichtenübertragung nicht. In Betracht kommen ebenso Führungskräfte der mittleren und unteren Ebene, aber auch Vorarbeiter und letztlich jeder Arbeitnehmer, wenn die Übertragung ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 17048

Muss dem Empfänger der Pflichtenübertragung generell ein Geldbetrag eingeräumt werden?

Person die zur Wahrnehmung erforderlichen Weisungsbefugnis sowie die benötigten organisatorischen, personellen und finanziellen Entscheidungs- und Handlungsfreiheiten eingeräumt werden. In der Kommentierung zu § 13 ArbSchG von Landmann/Rohmer - GewO (I) wird dazu weiter ausgeführt: "Der sachliche Umfang der des Beaufragten obliegenden Verantwortung hängt zunächst davon ab, welche Aufgaben und Pflichten ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 15650

Wie sind die Prüfaufgaben nach ASiG in Zeiten der BetrSichV zu interpretieren?

- und Sachkunde, Kompetenzen und Befugnisse und auch die in anderen Gesetzen geforderten Qualifikationen für bestimmte Aufgaben. Die Durchführung der von Ihnen angesprochenen Prüfungen ist daher von Fachkräften für Arbeitssicherheit so i. a. nicht möglich. Die Zielsetzung der in § 6 ASIG aufgeführten Prüfungen findet Ihre Entsprechung in der Aufgabenbeschreibungen der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte ...

Stand: 28.12.2016

Dialog: 28180