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Wer trägt in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Innung) die Verantwortung für den Arbeitsschutz?

Nach § 2 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen. Hierzu zählt auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.Nach § 13 Absatz 1 ArbSchG gilt folgendes:"Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten ...

Stand: 05.12.2019

Dialog: 42955

Endet die Beauftragung mit Wechsel des Unternehmers bzw. mit Wechsel der beauftragenden Führungskraft?

erfolgen.Das gleiche gilt bei Unternehmerwechseln: jeder Arbeitgeber entscheidet für sich, wie er die Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Verordnungen wahrnehmen und organisieren will. Danach kann die Beauftragung geeigneter Personen erfolgen. So bleibt es ihm auch freigestellt, die bestehende Organisation erst einmal zu übernehmen, aber auch dies muss schriftlich mitgeteilt werden.Die ...

Stand: 09.09.2024

Dialog: 42548

Wie gliedert sich die Verantwortung für den Arbeitsschutz bei der Feuerwehr, wenn es keine eigenen Vereinbarungen gibt?

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - hat der Arbeitgeber die Gefährdungen, die sich für Beschäftigte bei der Arbeit ergeben, zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln. Als Beschäftigte gelten nach diesem Gesetz vor allem Arbeitnehmer und Beamte. Folglich gilt die Forderung des Arbeitsschutzgesetzes nach einer Gefährdungsbeurteilung insbesondere für Beschäftigte in Berufs ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 17408

Wie sind bei einer Planinsolvenz die Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz geregelt?

Zur Frage, wer Adressat im Betrieb zur Umsetzung der entsprechenden arbeitsschutzrechtlichen Pflichten im Falle einer Insolvenz ist, gilt folgendes: Im Rahmen eines (Plan)Insolvenzverfahrens wird in der Regel ein Insolvenzverwalter tätig. Die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers werden in solchen Fällen privaten Amtsträgern zur Ausübung überwiesen, ohne dass diese dadurch selbst Rechtsträger ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 15445

Wie haften Kirchenvorstände für Versäumnisse beim Arbeitsschutz?

). Unternehmer ist derjenige, auf dessen Rechnung das Unternehmen handelt und dem das Ergebnis unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht (SGB VII § 136 Abs. 3). Es gilt die Person als Unternehmer, die das Risiko trägt, die Unternehmensziele bestimmt sowie die Personal- und Sachmittelhoheit besitzt. Sie trägt auch die Gesamtverantwortung, also auch für den Arbeitsschutz.In einem Bistum ist die Kirchengemeinde ...

Stand: 15.10.2019

Dialog: 5472