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Wie ist der Begriff "Betrieb" bei der Bildung eines Arbeitsschutzausschusses zu verstehen?

Ein Betrieb im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist nicht das gesamte Unternehmen im wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Sinne. Es besteht eine enge sachlich - rechtliche Verknüpfung des ASiG mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).  Nach Auffassung des Bundessozialgerichts (z.B. 8a Ru 106/79) ist ein Betrieb im Sinne des ASiG weitgehend gleichbedeutend mit dem Begrif ...

Stand: 15.05.2024

Dialog: 3971

Kann ein Arbeitsschutzausschuss vom Arbeitgeber die Erstellung einer betrieblichen Krankenstatistik fordern?

. ein von ihm Beauftragter gemäß Arbeitssicherheitsgesetz an dem ASA teilnehmen muss, sind auch die von ihm aufgeführten Argumente zusammen mit ihm zu erörtern. ...

Stand: 13.01.2018

Dialog: 2783

Kann der Arbeitgeber im Arbeitsschutzausschuss auch durch mehrere Personen vertreten sein?

Es kann immer nur ein (1) Arbeitgeber an einer Sitzung teilnehmen. Die Zusammensetzung des Ausschusses ist gesetzlich abschließend geregelt. Ziel soll es sein, den Ausschuss übersichtlich zu halten. In diesem Ausschuss können Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Anliegen beraten werden. Wenn hier zuviele Führungskräfte in der Sitzung wären, ist das Gleichgewicht der Betriebsparteien ...

Stand: 12.03.2015

Dialog: 23323

Dürfen bei der Erörterung von Unfällen im Arbeitsschutzausschuss die Namen der betroffenen Beschäftigten genannt werden?

Der gemäß § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes zu bildende Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.Die im Arbeitsschutzausschuss vertretenden betrieblichen Arbeitsschutzakteure werden auf Grund arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften tätig:- Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG - Sicherheitsfachkraft/Betriebsarzt gemäß Arbeitssi ...

Stand: 16.04.2014

Dialog: 2910

Wie werden "mobile work-Beschäftigte" bei der Bildung eines Arbeitsschutzausschusses berücksichtigt?

In Ihrem Fall ist eine Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzung durchzuführen.Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) findet auf "Mobile Work" bzw. Telearbeitsplätze voll Anwendung. Es ist auch dort Arbeitgeberpflicht, für geeignete und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen.Die Tätigkeit und der Arbeitsplatz in "Mobile Work" muss ...

Stand: 02.10.2024

Dialog: 43937

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