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Ist es möglich, dass ein am Arbeitsschutzausschuss teilnehmendes Betriebsratsmitglied gleichzeitig der Unternehmensbeauftragte ist?

Ausschussmitglieder - Betriebsärzte, Fachkräfte, Sicherheitsbeauftragte - sowie mögliche Auswahlkriterien sind im ASiG demgegenüber offen gelassen worden.Dem Ausschuss hat der Arbeitgeber anzugehören. Der Arbeitgeber kann frei darüber entscheiden, ob er einen anderen beauftragt, ihn auf Dauer im Ausschuss zu vertreten oder an seiner Stelle an einzelnen Ausschusssitzungen teilzunehmen; in der Regel dürften ...

Stand: 30.05.2018

Dialog: 42309

Kann in einer Einrichtung mit jeweils selbständigen Stellen ein übergreifender Arbeitsschutzausschuss gebildet werden, obwohl die einzelnen Stellen rechtlich unabhängige Mitarbeitervertretungen haben?

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist auf der betrieblichen Ebene zu bilden. Der Betriebsbegriff ist nicht im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) definiert und entspricht laut Rechtsprechung im Wesentlichen demjenigen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). „Betrieb im Sinne des ASiG" ist also weitgehend gleichbedeutend mit dem Betri ...

Stand: 26.02.2020

Dialog: 43072

Kann eine Arbeitsschutzausschusssitzung durchgeführt werden, wenn der Arbeitgeber oder sein Vertreter nicht anwesend sind?

dem Arbeitsschutzausschuss angehören. Der Arbeitgeber kann frei darüber entscheiden, ob er eine Person beauftragt, die ihn auf Dauer oder in einzelnen Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen vertritt. Der Arbeitgeber kann zu seinem Beauftragten im Arbeitsschutzausschuss nicht den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Sicherheitsbeauftragten bestimmen. Nimmt der Arbeitgeber oder sein Beauftragter ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 6743

Ist irgendwo geregelt, wer zur Arbeitsschutzausschuss-Sitzung einlädt und wer die Sitzung leitet?

kann, wenn er sich im Arbeitsschutzausschuss vertreten lässt, seinen Beauftragten für dauernd oder für einzelne Sitzungen bestimmen. Bei der Auswahl des Beauftragten ist er frei. Allerdings handelt er missbräuchlich, wenn er jemanden zum Beauftragten bestimmt, der nicht über die betrieblichen Verhältnisse im erforderlichen Umfang unterrichtet ist. In der Regel dürften für eine Beauftragung zur Teilnahme an den Sitzungen nur Arbeitnehmer ...

Stand: 06.10.2023

Dialog: 10174

Dürfen bei der Erörterung von Unfällen im Arbeitsschutzausschuss die Namen der betroffenen Beschäftigten genannt werden?

an Angehörige der rechtsberatenden Berufe bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z.B. Gewerkschaften, Verbände, Kammern, etc.) gerichtet werden. ...

Stand: 16.04.2014

Dialog: 2910