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Auf welcher gesetzlichen Grundlage muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/der Betriebsarzt über jede Unfallanzeige unterrichtet werden?

- oder Berufskrankheitenanzeige in Kenntnis zu setzen. Verlangt der Unfallversicherungsträger zur Feststellung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, Auskünfte über gefährdende Tätigkeiten von Versicherten, haben die Unternehmer den Betriebs- oder Personalrat über dieses Auskunftsersuchen unverzüglich zu unterrichten." ...

Stand: 18.11.2024

Dialog: 43946

Wie sieht eine Unfallauswertung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aus bzw. was wird dort alles berücksichtigt?

Gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber die Arbeitsunfälle erfassen und auf der Grundlage der erstellten Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen.Gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit u. a. die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Unfalluntersuchung und bei den Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle ...

Stand: 14.09.2021

Dialog: 17780

Muss der Betriebsrat die Unfallmeldung unterschreiben?

Hierzu ist im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) unter § 193 - Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer Folgendes nachzulesen:"(1) Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden...(...)(5) Die Anzeige ...

Stand: 17.03.2025

Dialog: 21445

Wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Verbandbucheintrag und einer Unfallanzeige?

Schutzmaßnahmen treffen. Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es dabei, den Arbeitgeber bei der Unfalluntersuchung und bei den Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle fachlich zu beraten.VerbandbucheintragGrundlage für den Verbandbucheintrag ist der § 24 Absatz 6 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Dort heißt es:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe ...

Stand: 24.02.2021

Dialog: 26023

Wie kann organisatorisch sichergestellt werden, dass ein Arbeitgeber von allen - auch den nicht meldepflichtigen - Arbeitsunfällen Kenntnis erlangt?

Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" regelt in § 28 Absatz 2 die Meldepflicht der Versicherten bzw. Beschäftigten:"Versicherte haben unverzüglich jeden Unfall der zuständigen betrieblichen Stelle zu melden; sind sie hierzu nicht im Stande, liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall zuerst erfährt".Somit sind die rechtlichen Voraussetzungen gegeben ...

Stand: 08.03.2022

Dialog: 1299