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Auf welcher rechtlichen Grundlage sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte fortzubilden?

Gemäß § 2 "Bestellung von Betriebsärzten" Absatz 3 und § 5 "Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit" Absatz 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen. Des Weiteren ergibt sich aus der Anlag ...

Stand: 01.08.2018

Dialog: 15834

Berichtspflicht von Betriebsärzten

der Bericht als Tätigkeitsnachweis. Zur rechtlichen Situation:Es gibt in der Tat in der DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit keine Vorgabe zum Erscheinungsrhythmus des Tätigkeitsberichtes nach § 5 DGUV Vorschrift 2.Damit ist es Aufgabe des Unternehmers, den Rhythmus des Berichtes festzulegen. Der Betriebsarzt sollte seine Beratungspflicht nutzen und auf einen jährlichen ...

Stand: 03.01.2020

Dialog: 28211

Gibt es Vorgaben zum Datenschutz bezüglich der Räume für Sicherheitsfachkräfte?

für Arbeitssicherheit unterliegt in ihrer Funktion keiner besonderen Schweigepflicht. Das ASiG trifft dazu keine Regelungen. Rechtliche Grundlage für die Schweigepflicht eines Arztes (wie auch des Betriebsarztes) ist § 203 StGB.Der erforderliche Datenschutz muss bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleistet sein. Hinweise zu die technischen und organisatorischen Anforderungen, die bei der zulässigen ...

Stand: 08.08.2024

Dialog: 23449

Müssen katholische Ordensschulen eine Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte nachweisen?

Jeder Arbeitgeber hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Rechtliche Grundlage zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten ist das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Zur Frage 1: Auch katholische Ordensschulen und kirchliche Einrichtungen sind entweder direkt ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 12000

Pflicht zur Vorlage des Tätigkeitsbericht eines überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienstes

Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat Sicherheitsingenieure oder andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in § 6 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- bezeichneten Aufgaben für die erforderlichen Einsatzzeiten schriftlich zu bestellen oder zu verpflichten. Der Arbeitgeber hat auch dafür zu sorgen, dass die von i ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 1415