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Wie sind die Begriffe "Aufsicht" und "Leitung" in Bezug auf die Elektrofachkraft auszulegen?

Forderung „unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“ bedeutet die Wahrnehmung von Führungs- und Fachverantwortung, insbesondere:− das Überwachen der ordnungsgemäßen Errichtung, Änderung und Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel,− das Anordnen, Durchführen und Kontrollieren der zur jeweiligen Arbeit erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen einschließlich des Bereitstellens ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 42824

Ab welcher elektrischen Spannung sind im Unternehmen Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen erforderlich?

- und Fachverantwortung, insbesondere:• das Überwachen der ordnungsgemäßen Errichtung, Änderung und Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel,• das Anordnen, Durchführen und Kontrollieren der zur jeweiligen Arbeit erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen einschließlich des Bereitstellens von Sicherheitseinrichtungen,• das Unterrichten elektrotechnisch unterwiesener Personen,• das Unterweisen ...

Stand: 12.04.2021

Dialog: 42172

Wie muss sich der Vorgesetzte einer verantwortlichen Elektrofachkraft verhalten, wenn diese elektrische Betriebsmittel nicht fachgerecht installiert?

Die Errichtung, Änderung und Instandsetzung (inkl. Prüfungen) elektrischer Anlagen und Betriebsmittel müssen gemäß der DGUV Vorschrift 3 von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden.Die Elektrofachkraft wird vom Unternehmer/Arbeitgeber beauftragt. Der Unternehmer oder die Vorgesetzten haben dabei die Führungsverantwortung hinsichtlich der Organisation ...

Stand: 03.09.2020

Dialog: 11333

Müssen Elektrofachkräfte, die Prüfungen durchführen, ihre Qualifikation regelmäßig erneuern?

sind in der Betriebssicherheitsverordnung und den TRBS nicht vorgegeben.Anlässe zur Aktualisierung der Fachkenntnisse sind z.B. Änderungen von für die Tätigkeiten relevanten Vorschriften und Regelwerken. Natürlich ist zu begrüßen, wenn der Arbeitgeber für seine befähigten Personen feste Fortbildungsfristen im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV festlegt.Hinsichtlich der Tätigkeiten außerhalb von Prüfungen ist § 7 ...

Stand: 07.08.2024

Dialog: 12426

Darf eine elektrotechnisch ausgebildete Person, die zwei Jahre nicht in ihrem Beruf tätig war, einen Schaltschrank nach Plan und unter Bereitstellung der Baugruppen selbstständig bauen?

Beschäftigten vorbehalten. Trifft dies für Beschäftigte nicht zu, dürfen diese Arbeitsmittel nur unter Aufsicht der Beschäftigten nach Satz 1 benutzt werden. (BetrSichV, Anhang 2 Ziffer 2.5).Die Errichtung, Änderung und Instandsetzung (inkl. Prüfungen) elektrischer Anlagen und Betriebsmittel müssen gemäß der DGUV Vorschrift 3 von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt ...

Stand: 03.09.2014

Dialog: 11794

Darf eine Elektrofachkraft (Geselle) die ortsveränderlichen elektrischen Geräte prüfen, ohne dass eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) nach DIN VDE 1000-10 bestellt ist?

Ja, dies ist möglich.Die Errichtung, Änderung und Instandsetzung (inkl. Prüfungen) elektrischer Anlagen und Betriebsmittel müssen gemäß der DGUV Vorschrift 3 von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Als Elektrofachkraft im Sinne der DGUV Vorschrift 3 gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis ...

Stand: 20.07.2022

Dialog: 43685