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Kann ich neben der Aufgabe als Sicherheitsfachkraft auch noch als Brandschutzbeauftragter bestellt werden?

Grundlage für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-. Die Konkretisierung des Umfangs der Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt in der betrieblichen Praxis durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Der zeitliche Umfang wird dort in der Regel durch die Festlegung einer Einsatzzeit definiert ...

Stand: 07.11.2014

Dialog: 4612

Kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer im Rahmen seines Direktionsrechts zwingen, weiterhin als Brandschutzbeauftragter tätig zu sein?

der rechtsberatenden Berufe oder entsprechend autorisierte Stellen (z.B. Verband, Gewerkschaft) gerichtet werden. ...

Stand: 08.01.2024

Dialog: 4776

Unter welchen Voraussetzungen kann auf den praktischen Teil der Brandschutzhelferausbildung verzichtet werden?

Abweichen als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG hinreichend zu begründen und "gerichtsfest" zu dokumentieren. Die Erfahrung zeigt, dass ein solches Abweichen im Schadensfall von den verantwortlichen Stellen sehr kritisch hinterfragt werden wird. Da in einem solchen Fall insbesondere auch berufsgenossenschaftliches Recht betroffen ist, empfehlen wir Ihnen, bei einer solchen ...

Stand: 25.09.2014

Dialog: 22008

Muss eine Firma, die in großen Lebensmittelmärkten Teilaufgaben übernimmt, eigene Brandschutzhelfer ausbilden?

In der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" ist unter der Nummer 4.8.1 folgendes zu Ersthelfern aus fremden Unternehmen nachzulesen:"Da nicht festgelegt ist, dass die im Unternehmen beschäftigten Versicherten die Ersthelfer stellen müssen, kann diese Aufgabe auch anderen anwesenden Personen übertragen werden. Werden mehrere Unternehmer in einer Betriebsstätte oder auf Baustellen tätig ...

Stand: 12.09.2018

Dialog: 42437

Dürfen Mitarbeiter sich weigern, sich zum Brandschutzhelfer ausbilden und bestellen zu lassen?

. Eine entsprechende Anfrage sollte daher direkt an einen Anwalt für Arbeitsrecht oder eine entsprechend autorisierte Stelle (i.e. Gewerkschaft, Kammer, Verband etc.) gerichtet werden.Weitere Informationen zu Brandschutzhelfern finden sich auch in der DGUV Information 205-001 (bisher: BGI 560) "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" und in der DGUV Information 205-023 (bisher: BGI/GUV-I 5182 ...

Stand: 27.01.2016

Dialog: 25796