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In welchem Verhältnis steht der Betriebsarzt zum § 23a des Infektionsschutzgesetzes?

Zur Beantwortung Ihrer Frage verweisen wir auf die zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmte Stellungnahme zu § 23a Infektionsschutzgesetz (IfSG).Wie Sie der Stellungnahme entnehmen können, ist die Erhebung des Impf- und Serostatus zur Erbringung des Nachweises nach § 23a IfSG keine Aufgabe nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ...

Stand: 19.08.2020

Dialog: 43251

Darf in einer größeren arbeitsmedizinischen Praxis die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie notwendige Eignunguntersuchungen bei den dort angestellten Personen durch ebenfalls dort angestellten Arbeitsmediziner durchgeführt werden?

der unterschiedlichen Rechtsfolgen ist wichtig, dass arbeitsmedizinische Vorsorge nicht mit Untersuchungen zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen verwechselt wird. Eignungsuntersuchungen sind gutachtliche Untersuchungen im Auftrag des Arbeitgebers. Bei Eignungsuntersuchungen muss vonseiten des Beschäftigten der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen erbracht ...

Stand: 16.03.2020

Dialog: 43069

Welche konkreten Weiterbildungsverpflichtungen gelten für bereits ausgebildete und bestellte Betriebsärzte?

Wie Sie zutreffend feststellen, werden im Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG und in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" grundsätzliche Anforderungen an die Qualifikation eines Betriebsarztes beschrieben.So kann die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde als gegeben angesehen werden bei Ärzten, die nachweisen, dass sie berechtigt ...

Stand: 11.12.2018

Dialog: 6433

Wie werden betriebsärztliche Einsatzzeiten bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen angerechnet?

Der Arbeitgeber muss nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln und beurteilen bzw. bewerten. Normadressat für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist also der Arbeitgeber. Aufgabe des Betriebsarztes ist die fachkundige Beratung des Arbeitgebers in allen arbeitsmedizinischen Fragen, in Gesundheitsfragen sowie bei der Beurteilung der A ...

Stand: 11.12.2014

Dialog: 3017

Muss bei der Betreuung durch einen arbeitsmedizinischen Dienst ein ausgebildeter Arzt die Unternehmen persönlich besuchen/die Begehungen begleiten, oder kann das auch ein wie auch immer ausgebildeter Fachmensch (!!) sein, der dann einem Arzt berichtet?

in die betrieblichen Entscheidungen und Abläufe einzubringen. Inhaltlich umfasst die Beratungsleistung sowohl arbeitsmedizinische wie auch arbeitsphysiologische, arbeitspsychologische und sonstige ergonomische sowie arbeitshygienische Aspekte, die sich beim Einsatz von Arbeitsmitteln, -stoffen, und verfahren- und aus der Gestaltung von Arbeitsabläufen, Umgebungsbedingungen und bspw. auch der Arbeitszeit ...

Stand: 30.07.2020

Dialog: 43196