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Ist es möglich, dass für eine Übergangszeit eine Sifa in Ausbildung im Betrieb eingesetzt wird?

Die rechtlichen Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelt der § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. dem § 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2).Die Bestellung von Personen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, die noch nicht über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde im Sinne des § 7 ASiG verfü ...

Stand: 28.04.2025

Dialog: 43905

Wenn jemand seine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in Österreich absolviert hat, kann er dann in Deutschland ohne weitere Fort-/Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden?

In den LASI "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" (LV 64) wird dies unter Nummer 2.1.4 Frage zu § 7 Abs. 1 ASiG – Anerkennung ausländischer Qualifikationen wie folgt beantwortet:"Inwieweit können im Ausland erworbene Qualifikationen anerkannt werden, wenn eine Person als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden möchte?AntwortAufgrund des ASiG besteht hierzu formal keine Mögli ...

Stand: 15.12.2023

Dialog: 43626

Dürfen die Mitarbeiter eines überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienstes eingesetzt werden, auch wenn sie die Anforderungen an eine Sicherheitsfachkraft nicht bzw. noch nicht erfüllen?

Der Arbeitgeber darf nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker oder -meister bestellen, die die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Weiter ausgeführt wird diese Vorschrift im § 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. ...

Stand: 16.12.2014

Dialog: 15810

Gibt es eine Trennung zwischen bestellter und angestellter Fachkraft für Arbeitssicherheit?

". Ist diese Person hierarisch anders zu betrachten als eine angestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit? Nach § 8 Absatz 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes untersteht die (bestellte) Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. bei mehreren Sicherheitsfachkräften die (bestellte) leitende Sicherheitsfachkraft (wenn eingesetzt) unmittelbar dem Leiter des Betriebes. Der Absatz 2 soll sicherstellen, dass die Fachkräfte ...

Stand: 27.08.2014

Dialog: 17364

Müssen zusätzliche "Teilzeit"-Fachkräfte für Arbeitssicherheit an die zuständige Berufsgenossenschaft gemeldet werden?

Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- festgelegt. Die Berufsgenossenschaften konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (frühere BGV A2). Eine generelle Verpflichtung (neu) bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit der zus ...

Stand: 16.12.2014

Dialog: 11104

Welche Regelungen gelten für Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei einem Betrieb mit mehreren Niederlassungen?

Nach § 1 Satz 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) zu bestellen. Die Frage, ob sich diese Verpflichtung auf den Betrieb oder den Konzern, auf den Hauptbetrieb oder den Nebenbetrieb oder sogar auf eine Niederlassung bezieht, ist im ASiG grundsätzlich offen gelassen worden. Gleichwohl findet in verschiedenen Vorschrifte ...

Stand: 20.09.2024

Dialog: 3461