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Wo und wie ist geregelt, wer eine Brandschutzordnung erstellen muss? Wem muss sie bekannt gemacht werden?

In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wird eine Brandschutzordnung nicht grundsätzlich gefordert. Maßnahmen des Brandschutzes muss der Arbeitgeber vielmehr gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Gr ...

Stand: 02.08.2024

Dialog: 2170

Dürfen Beschäftigte, die keine theoretische und praktische Unterweisung als Brandschutzhelfer erhalten haben, Entstehungsbrände bekämpfen?

ist oder- sich häufig Besucher oder Fremdfirmen in der Arbeitsstätte aufhalten, insbesondere wenn sie nicht begleitet sind.Dies kann z. B. als- Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ oder- „Regeln für das Verhalten im Brandfall“ im grafischen Teil des Flucht- und Rettungsplans nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...

Stand: 23.10.2023

Dialog: 42656

Welche Gesetze, Verordnungen, Richtlinien fordern die Aufstellung von betrieblichen Brandschutzordnungen (Teile A, B und C)?

sind. Grundlage für die genannten Maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.Zur Festlegung der Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik erforderlich sind, kann die DIN 14096 Teil 1-3 "Brandschutzordnung: Allgemeines und Teil A / B / C (Aushang); Regeln für das Erstellen und das Aushängen" herangezogen werden. Normen können Sie kostenpflichtig über den Beuth-Verlag beziehen.Weitere Forderungen ...

Stand: 27.03.2023

Dialog: 5192

Nach welcher Rechtsgrundlage müssen Flächen für die Feuerwehr schneefrei gehalten werden?

zum Brandschutz sind auch der DGUV Information 205-001 "Betrieblicher Brandschutz in der Praxis" zu entnehmen. Auch die DIN 14090 - Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken fordert, dass Feuerwehrflächen von Schnee und Eis freizuhalten sind.In welchem Umfang betriebliche Flächen für die Feuerwehr schnee- und eisfrei gehalten werden müssen, ist grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 16.04.2023

Dialog: 12815

Ist es Pflicht, dass es für jeden Betrieb einen Feuerwehrplan gibt?

Der Begriff "Feuerwehrplan" ist ein Begriff des Baurechts, der in DIN 14095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" normiert ist.Diese Norm kann im Baurecht und im Baugenehmigungsverfahren von Seiten der Baubehörde Anwendung finden. Auf die diesbezüglichen Ausführungen unter Ziffer 2.14 der Hinweise zum vorbeugenden Brandschutz des Instituts für Feuerwehr NRW - IdF www.idf.nrw.de/service/downloads ...

Stand: 23.01.2023

Dialog: 14521