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Dürfen die inneren Seitenteile eines Gerüstes als Aufstieg zur nächsten Gerüstlage benutzt werden?

oder Leitern (Punkt 4.3.2 TRBS 2121 Teil 1).Bei einem Aufstieg über innere Seitenteile zur nächsten Gerüstlage besteht Absturzgefahr und ist daher verboten. Zu beachten ist auch, dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer befähigten Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten auf-, um- oder abgebaut und geprüft werden dürfen. ...

Stand: 03.07.2024

Dialog: 15078

Ab welcher Belaghöhe ist bei einem Bockgerüst ein Seitenschutz vorzusehen?

Ein Bockgerüst ist als Werkzeug ein Arbeitsmittel im Sinne von § 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Anhang 1 Nummer 3 der BetrSichV ist zu beachten, da diese Anforderungen bei zeitweiligem Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen unter Verwendung von Gerüsten gelten. Gemäß Anhang 1 Nummer 3.1.5 ist an Arbeitsmitteln mit Absturzgefährdung eine Absturzsicherung vorzusehen.Der Begriff ...

Stand: 12.03.2025

Dialog: 42667

Darf ein Fuger mit 20 Jahren Berufserfahrung im Gerüstaufbau für seine eigenen Tätigkeiten ein Gerüst aufbauen?

ist daher zu empfehlen, bei der Errichtung eines Gerüstes die einschlägigen Vorschriften, Normen und Regeln zu beachten. Eine zusammengefasste Übersicht ist z. B. der DGUV Information 201-011 "Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten" zu entnehmen. ...

Stand: 08.01.2024

Dialog: 15634

Ist das "Mauern über die Hand" bis 5 m noch ohne Absturzsicherungen gestattet?

von hierfür fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden und diese Beschäftigten besonders unterwiesen sind. Die Absturzkante muss für die Beschäftigten deutlich erkennbar sein.“Somit ist spätestens ab einer Absturzhöhe von 2,00 m (3,00 m) eine Absturzsicherung erforderlich. Darüber hinaus ist zu beachten, dass grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 10.01.2024

Dialog: 23486

Darf ein Unternehmen auf Grund des jahrelangen Umgangs mit einem Gerüst die Aufbau- und Verwendungsanleitung selbst schreiben?

Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden, vom Arbeitgeber die Mindestanforderungen gemäß Nummer 3.2 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einzuhalten sind.Die dort genannten Anforderungen betreffen auch das Errichten von Gerüsten.Wesentliche Forderungen ...

Stand: 09.01.2024

Dialog: 14341