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Handelt es sich bei 1-4 Tagen pro Monat Arbeit von zu Hause schon um Telearbeit und sind die gleichen Vorgaben zu erfüllen?

nach Feierabend außerhalb des Unternehmens, Arbeit zuhause ohne eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz usw.) unterliegt nicht der ArbStättV; es handelt sich dabei nicht um Telearbeit im Sinne der Verordnung. Mobiles Arbeiten ist vielmehr ein Arbeitsmodell, das den Beschäftigten neben der Tätigkeit im Büro noch Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit zuhause oder unterwegs ermöglicht (ständige ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 30563

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für "Mobiles Arbeiten"?

ausreichend sind, ist zweifelhaft.Begrenzt sich die „mobile Arbeit“ allein auf die Ausübung von Tätigkeiten im privaten häuslichen Bereich, sollte geprüft werden, ob es sich nicht um Telearbeitsplätze gemäß ArbStättV handelt mit den Anforderungen an Begehung, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung. In diesem Fall erfolgt keine weitere mobile Arbeit wie z.B. Arbeiten mit dem Laptop im Zug.Bei mobiler Arbeit ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 29501

Eine Firma schickt alle Mitarbeiter auf Dauer ins Home-Office (Telearbeit), was ist zu beachten?

einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.In Ihrem Fall handelt es sich um Telearbeit, da sie auf Dauer angelegt ist.Für Telearbeitsplätze gelten nach § 1 Abs.3 ...

Stand: 10.02.2020

Dialog: 43357

Wie muss ein Arbeitgeber ein Homeoffice ausstatten, wenn er entscheidet, die Büroarbeitsplätze alternierend zu belegen, so dass immer eine Person im Büro und eine von zu Hause aus arbeitet?

Bei dem von Ihnen beschriebenen Homeoffice-Arbeitsplatz handelt es sich gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) um einen Telearbeitsplatz (§ 2 Abs.7 ArbStättV):"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung ...

Stand: 10.11.2020

Dialog: 43264

Müssen im Homeoffice die von Beschäftigten bereitgestellten Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch den Arbeitgeber unterzogen werden?

erforderlich sind. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um einen Arbeitsplatz im Betrieb, einen Telearbeitsplatz nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder Mobiles Arbeiten handelt. Homeoffice ist eine Form der mobilen Arbeit, siehe die Informationen der DGUV.Im Homeoffice gelten u.a. das ArbSchG und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV regelt die Verwendung ...

Stand: 10.02.2025

Dialog: 43516