Komnet-Wissensdatenbank

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Belastungen/Gefährdungen bei einem Bildschirmarbeitsplatz bzw. einem rechnerunterstützenden Arbeitsplatz

hinsichtlich möglicher Gefahren zu beurteilen und ggf. erforderliche Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen. Für die Beurteilung wird er sich in der Regel der Sachkunde der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/des Betriebsarztes bedienen. Kleine Betriebe haben meist keine(n) eigene(n) Betriebsarzt/-ärztin bzw. Sicherheitsfachkraft, sondern sind vertraglich an ein überbetriebliches Zentrum ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 1458

Können gebrauchte Computer aus Laboratorien in Bürobereichen betrieben werden?

ausgegangen werden muss. Inwieweit auf subjektive Eindrücke der Beschäftigten bei der Verwendung von vormals in Laboratorien verwendeten Arbeitsmittel eingegangen wird, sollte daher im jeweiligen Einzelfall vom Arbeitgeber unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes geklärt werden.   ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 13372

Was ist zu beachten, wenn in einer Kontrollzentrale das Abbild von ca. 8 bis 12 Bildschirmen mittels Beamer auf eine Leinwand gebracht werden soll?

beeinflusst wird. Um eine Über- oder Unterforderung der Beschäftigten bei den Kontroll- und Überwachungstätigkeiten zu vermeiden, sollte die Art der Tätigkeit und die Anzahl der zu überwachende Monitoranzeigen unter Beteiligung des Betriebsarztes, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Personalvertretung (Betriebsrat) festgelegt werden. ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 4358

Wie kann man einer Kollegin helfen, die speziell an Monitoren wiederholt epileptische Anfälle bekommt?

Epileptische Anfälle können durch Lichtblitze, Flackerlicht o. ä. ausgelöst werden. Allerdings ist die individuelle Empfindlichkeit unterschiedlich. Insofern müssten die Arbeitsplatzverhältnisse unter Berücksichtigung der individuellen Befunde beurteilt werden. Deshalb ist es dringend geboten, dies in Zusammenarbeit zwischen der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt zu tun ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 23565

Gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass Computermonitore nicht länger als 6 Jahre betrieben werden dürfen?

 von der Sicherheitsfachkraft und vom Betriebsarzt beraten lassen. ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 3962